Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 276
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0277
276 DieterWeis

b) Getreidemaß

1 Sester (Sr) = 4 Vierling (VI) = 18,45 L.

c) Münzen

1 Gulden (fl oder f) = 10 Schilling (ß) = 120 Pfennig (d)
1 Louisdor ca. 11 fl

2) Badisches Maß (ab ca. 1806 bis 1872)

a) Feldmaße

1 Viertel =100 Quadratruthen = 9 a
1 Quadratruthe = 9 qm
1 Quadratfuß = 0,09 qm

b) Münzen

1 fl = 60 x, xer (Kreuzer)

Die unterschiedlichen Maße und Münzen wurden in der Übergangszeit oft parallel verwendet und
lassen sich nicht auf ein bestimmtes Jahr eingrenzen.

Anmerkungen

1 STAF, Register B 17/3 Nr. 1386.

2 In den „Archives departementales du Bas-Rhin" in Strasbourg befinden sich noch Akten der Alber-
tini d'Ichtratzheim, die durchzusehen wären. Ob dort etwas über den Ettenheimer Garten zu finden
ist, erscheint zweifelhaft.

3 GLA, Abt. 44, Lehens- und Adelsarchiv (Urkunden), Karton 139, (Nr. 2674), Urkunde vom
22.9.1653/2.10.1653. Nachträgliche Bestätigung über einen Garten zu Ettenheim, der beim Tausch
des Endingischen Hauses und Stammgutes zu Altdorf zwischen Walter von Didenheimb und Egon
Gail ersterem zugefallen war.

„Zu wissen seye hiemit obgleichwohlen under heütigem dato zwischen unnß Endts underschribe-
nen ein ordentliche permutation wegen der zue Altorff Jenseith Rheins gelegen sich befindenden
Adelichen Endingischen Behaußung, Stamm-gueth, uff weiß und Mauer getroffen worden, wie die
darüber sonderbahr auffgerichte Verschreibung ein mehres ein Buchstaben außweißen thuet, auch
darbey hierunden bemeltem Herren Canzleren neben angeregter Behaußung noch ein Garthen
zue Ettenheim vor dem Thor hinder der Bischöfflichen Lehen Behaußung ligend, angewißen worden
. So ist es doch dießen garthens halben zue Ettenheim ligend, allein uff den Fahl zueverstehen,
wann sich befinden solte, daß gedachter Garthen endweder zue dißem Bischofflich Straßburgischen
Lehen gehört gehabt, oder sonsten ein Stammgueth deren von Endingen geweßen, allermaßen
solcher Garthen niemahl in einige Theylung under die Adeliche Döchter deren von Endingen,
gleich wie andere eigenthumbliche güether, khommen; Dann solte sich mit der Zeit ein anders
finden, Inn deme Mann sich uff seithen des von Dettling so wohl in stein, alß mit interessenten
Nammen, der übrigen Endingenschen Creditor Sachen hierdurch zu beladen, oder reinzu mischen,
nit gemeint; So will man auch Ihnen den Creditoribus hierdurch nichts begeben haben, sonder es
bleibt denselben dar zu Ihr voriges recht inn allweg vorbehalten.

Undt weilen zugleich in gedachter Verschreibung sich folgende Formalien wegen vorbehaltener
meliorationen, uff gewisse fähl bey dißer behaußung befinden. Nämblichen Mit Vorbehalt Übrigen
Inzwischen andern denen meliorationen (...)

So ist daß selbige allein uff die Jehnige zu verstehen, so wider Verhoffen beßere Gerechtigkheit
Docieren undt dieselben ziehen mögen.

Dessen zu mehrer erleütterung undt gezeügnuß, ist diser neben Recehs Uffgericht und in Duplo
außgefertigt, von beiderseits underschriben, unndt mit Ihren für uffgetruckhten Pittschafften bekräftiget
, auch Jedem theyl ein Exemplar darvon in handen gelassen worden.


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0277