Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 315
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Sein Weib und Kind mit Gott und Ehren ernähren

von erfahren, nacher Durlach, darmit man sich der verhofften
HochfürsthGnädigsten Resolution heylsam bedienen könne. Das
heißt, die Ratsherren hoffen des drohenden Aufruhrs Herr zu
werden mithilfe eines heimlich erbetenen herrschaftlichen
Befehls.

Daß er bey seiner Armut ebenso redlich seye

Bei dem sparsamen und nicht immer sachgerechten Einsatz
des Begriffs „Armut" verdient die Klage des Joseph Heitzelmann
(auch Heintzelmann) besonderes Interesse, die er im Namen
seiner Tochter Catharina gegen Herrn Christian Cammerer den
älteren und seine Haußfrau anstrengte. Heitzelmann ist Schreiner
und der vom Rat bestellte Viehzoller, bisweilen tut er Dienst
als Nachtvisitier er. Beide Ämter tragen ihm mehr Ärger als Ehre
ein. Denn er muss Gebühren eintreiben und Vorschriften
durchsetzen. Aber er ist wohl auf Nebenverdienste angewiesen.
Seine Tochter Catharina hatte einige Monate bei den Cammerers
gedient und klagt jetzt auf den vorenthalten Lidlohn (Gesindelohn
). Die Seite der „Herrschaft" behauptet dagegen, dass ihr
das Maydle Geld abgetragen und entfrembdet (gestohlen) habe.
Heitzelmann wertet dies als Unrecht und Gewalt, die man nicht
auf ihr liegen lassen könne. Man habe sein Maydlen niemahlen
ungetreu erfunden. Er verlangt Beweiß oder Satisfaction.

Spannend wird die Sache, weil Cammerer als Handelsmann,
Kirchencensor21 und Rathsfreund zu den finanziellen, kirchlichen
und politischen Herren der Stadt gehört (im Protokoll
auch stets als „Herr" betitelt); spannend auch, weil jede Seite
ihren Procurator als Beistand mitbringt. Wohl nicht zufällig ist
dies für Heitzelmann der Blumenwirt Hans Jacob Schweickhart,
dem wir als Anwalt eher aufseiten der ärmeren oder der aufmüpfigen
Kläger immer wieder begegnen, während der Barbier
und Chirurgus Salomon Carl22, eher zu den Honoratioren gehörend
, die Seite Cammerer vertritt.

Das Verfahren schleppt sich durch sechs Sitzungen des
Rates vom 28. September 1702 bis zum 1. Februar 1703 hin,
vor allem weil es den Räten schwer gemacht wird, ein klares
Bild zu gewinnen im Gewirr der wechselseitigen Vorhaltungen.
Cammerer bringt immer neue Unterstellungen, Beweise und
Kundschaften bei, die seine Position nicht verbessern: Der Heitzelmann
habe sich in der Zeit, in der seine Tochter Magd war,
finanziell nicht übel befunden, das Maydle habe immerzu Cons-
tantzer Kreutzer und kupfferne Dublen im Sack gehabt, und immerzu
Wöcken gekauft und gegessen; auch dass sie um einen halben
Batzen ein Mäßle Bim gekauft. Vier Weiber können das „bezeu-


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