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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 337
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Wie der Direktor des Offenburger Gymnasiums als Hochverräter 1849 ins Zuchthaus kam

er nur von der anderen Straßenseite des südlichen Stadtgrabens
erblicken konnte. Denn er saß bald in Blickweite gegenüber, -
im neuen Offenburger Gefängnis! Wie kam es dazu? Die Antwort
findet sich in seinem politischen Verhalten während der
letzten Jahre und der völligen Umkehrung der Machtverhältnisse
in Baden durch den Einmarsch der Preußen nach dem
Scheitern der 48er-Revolution.

G. Gagg im Vormärz und reformerischen Revolutionsjahr 1848

Im Offenburger Wochenblatt erschien im Juli 1849 ein Erlass
des badischen Großherzogs zur „Vorläufigen Wiederherstellung
der verfassungsmäßigen Ordnung". Nachdem dieser im Mai vor
dem Ansturm der Revolution aus Karlsruhe geflohen war, verkündete
er jetzt, noch mehrere Tage an der Rückkehr in seine
Residenz verhindert, von Mainz aus den Erlass am 27.6.1849
im Großherzoglichen Regierungsblatt (XXXV):

„Leopold, von Gottes Gnaden Großherzog von Baden, Herzog von
Zähringen. Während der Dauer der revolutionären Gewalt haben
ihr gegenüber manche Angestellte ein Verhalten gezeigt, welches
mit den gegen Uns übernommenen und beschworenen Pflichten so
wenig vereinbar ist, dass ihr Benehmen ein Aufgeben der dienstlichen
Verhältnisse zu der rechtmäßigen Regierung als notwendigen
Folge in sich schließt.

Derartige mit oder ohne Staatsdienereigenschaft Angestellte sollen
als aus unseren Diensten ausgetreten angesehen werden, und in
so weit Wir Uns zu einer Wiederverwendung derselben in Unseren
Diensten bewogen finden sollten, wird dies nur in der Uns angemessen
erscheinenden Weise, ohne Anerkennung eines Anspruchs
auf erworbene Rechte erfolgen, indem Wir hierdurch weder dem
Amte des Strafrichters vorgreifen, noch Denjenigen, die sich in
erworbenen Rechten gekränkt glauben, die Klage vor dem bürgerlichen
Richter abschneiden wollen, beauftragen Wir die Vorstände
Unserer Ministerien, das hiernach weiter Erforderliche
einzuleiten/

Zweifellos gehörte der Offenburger Gymnasiumsdirektor Professor
G. Gagg im Sommer 1849 zu den hier Betroffenen, deren
Verhalten und Benehmen in dem Erlass gebrandmarkt wird, -
mit allen zum Teil tragischen Folgen für ihn persönlich, seine
weitere berufliche Karriere und seine Familie, einschließlich der
ebenfalls angesprochenen strafrechtlichen Folgen. Im Alter von
46 in der Blüte seiner Lebensjahre war Gagg nicht nur pädagogisch
und wissenschaftlich beispielhaft engagiert, sondern


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