Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 354
(PDF, 83 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0355
354

Manfred Merker

Das Offenburger
Amtsgefängnis

hinter den Gittern des Stadtgefängnisses verbrachte, nicht aber
im Schulhaus gegenüber, - ohne Klagen und Bitterkeit zwar,
aber doch voll Empörung und tief enttäuscht über die unglückliche
Niederlage im Kampf für die Freiheit, eine erregte Schrift
verrät hier seine emotionale Betroffenheit.

1849/1850:

Die Kriminalisierung der Offenburger Freiheitsbewegung

Warum kam der Direktor des Offenburger Gymnasiums ins
Zuchthaus? Was hatte er verbrochen, wofür wurde er bestraft?
Ende Oktober1849 wegen Hochverrats angeklagt und zu Zuchthaus
verurteilt saß er 41 Tage in Untersuchungshaft, wurde
Ende des Jahres gegen Kaution freigelassen und erfuhr vier Monate
später seinen Freispruch und seine Rehabilitierung. Sein
Name wurde als „Rebell und Gauner" öffentlich gemacht, seine
Neider und Verleumder triumphierten aufseiten der siegreichen
Besatzer. Das war eine enorme Demütigung für einen der wichtigsten
Funktionsträger der Stadt, der zehn Jahre lang durch
seine hervorragende pädagogische Leistung und Amtsführung
und sein politisches Engagement als entschiedener Liberaler
und verantwortungsbewusster Bürgerwehrkommandant allseits
hohe Wertschätzung genoss. Verurteilt und suspendiert hat
man Gagg, laut Untersuchungs- und Gerichtsakten, „wegen
Teilnahme an hochverräterischen Unternehmungen": Teilnahme
und Führungsrolle in der Bürgerwehr, Freistellungsverweigerung
an der Bürgerwehr für seine Lehrerkollegen, Ausfertigung
eines Verzeichnisses der über 18-jährigen Schüler zur
Erfassung durch die Bürgerwehr, Eskortierung eines Kuriers und
der Kriegskasse der neuen Revolutionsregierung. Gaggs Verteidiger
Gustav Ree plädierte am 12.11.1849 für Haftentlassung
und Straffreiheit, weil Gagg als „einfacher Wehrmann" keine
Kommandoverantwortung gehabt und bei seinen Eskortierungen
auf Befehl der amtierenden Regierung gehandelt habe. Vor
dem Bruchsaler Hofgericht wurde er später aus ähnlichen Gründen
für „verdachtslos" erklärt und somit freigesprochen. Er erhielt
aber außer seiner Wiedereinstellung in den Staatsdienst
keinerlei Wiedergutmachung in Form von Haftentschädigung.
Im Gegenteil, er musste sich noch jahrelang mit Ersatzforderungen
an die Staatskasse herumschlagen. Noch im Jahre 1855
erreichte ihn in Donaueschingen eine Schuldbetreibungsforderung
des Offenburger Gymnasialfonds in Höhe von immerhin
„281fl. nebst 5% Zinsen" für „Straferstehungskosten". Auch die
Rückzahlung seiner Kaution dürfte sein Monatsbudget noch
lange erheblich belastet haben.12


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/ortenau2012/0355