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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 384
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Manfred Merker

Am 27. Oktober wurde mir durch den Untersuchungsrichter
ein Erlass des Hofgerichtes zu Bruchsal, III. Senat, eröffnet,
wonach ich in Untersuchungshaft zu nehmen sei und einen
Verteidiger zu wählen habe. Am 29. Oktober war Schlussverhör
, mein Verteidiger war der frühere Bürgermeister Hofgerichtsadvokat
Ree. Diese unnötige Barbarei des Gerichtshofes,
veranlasst durch den damaligen Staatsanwalt Wedekind, überraschte
und enttäuschte mich aufs Äußerste. Diese Überraschung
und Entrüstung teilte der größte Teil der Bewohner
Ottenburgs. Alle Bessergesinnten waren über diese schmachvolle
Behandlung empört. Das Gefängnisleben war anfangs
infolge der Begünstigung, dass die Gefangenen im Neubau den
Tag durch beisammen sein, sich ihre Bedürfnisse nach Belieben
kommen lassen (ich bezog meine Kost aus dem Zähringerhof
) und Besuche annehmen konnten, bei der freundlichen,
zum Teil gutartigen Behandlung der preußischen Wachtkom-
mandanten und des freundlichen und gefälligen Aufsichtspersonals
sehr erträglich. - Als aber infolge des Garnisons- und
Kommandantenwechsels nach der Ankunft des Stadtkommandanten
von Batschko72 jene Begünstigungen beschränkt zurückgenommen
wurden, als die Zahl der politisch Gefangenen
infolge von Verurteilungen und Entlassungen abgenommen
hatte, fing die Haft an, unerträglich zu werden.

Im Auftrage sämtlicher inhaftierter politischer Gefangenen
im oberen Neubau setzte ich beiliegendes Gesuch auf. Dasselbe
blieb aber unberücksichtigt. Die Überschrift lautete: „Großherzogliches
Oberamt! Gehorsamstes Gesuch der politisch Inhaftierten
im oberen Lokale des Neubaues dahier um gütigste
Wiedergewährung der ihnen durch die frühere königlich preußische
Stadtkommandantur dahier erteilten Begünstigungen
in Betreff ihrer Haft/'

Offenburg, den 10. Dezember 1849. Dass es an böswilligen
und verleumderischen Denunzianten, neidischer gewissenloser
Menschen nicht gefehlt hat, hat sich in der Folge gezeigt.
Leichtgläubige, beeinflusste, schwachköpfige Richter ließen
sich betören, ungerechtfertigte maßlose Urteile zu fällen.

Gegen Kaution von 3000 Gulden, welche mir mein Freund
und Hausarzt Dr. Schaible leistete, wurde ich aus der Haft entlassen
, nachdem mir vorher am 6. Dezember durch den Untersuchungsrichter
mein unterm 27. November gefälltes folgerechtliches
Urteil eröffnet worden war, dahingehend lautend,
dass ich zu einer gemeinen Zuchthausstrafe von einem Jahr,
zum Schadenersatz an die Staatskasse und zur Tragung der Untersuchungskosten
und Straferstehungskosten verurteilt sei.
Dieses ebenso ungerechte als schmachvolle Urteil vernahm ich


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