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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 385
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Gebhard Gagg - „Aufzeichnungen eines Offenburgers 1848/49" Q Q C

mit Fassung und erklärte sogleich, dass ich dagegen den Rekurs73
beim Oberhofgericht ergreifen werde. Gleich anderntags
, am siebten Dezember reiste ich nach Karlsruhe, hier fand
ich bei meinem Freunde, Regierungsrat Bär und Geheimen
Hofrat Beck, in meiner Angelegenheit Rat und Unterstützung.
In Mannheim besorgte ich meine Rekursangelegenheiten und
einen tüchtigen Verteidiger beim Oberhofgericht und gewann
den Oberhofgerichtsadvokaten Schenkh. Am 17. Dezember
verließ ich Offenburg.

1850

Anfang Januar erhielt ich von meinem Anwalt die gut und
fleißig ausgearbeitete Rekursbeschwerde-Abschrift. - Am Montagnachmittag
vier Uhr, den 11. März, erhielt ich von meinem
Freund Bürgermeister Hüetlin74 in Konstanz in meiner Wohnung
in Konstanz die erste Kunde von meiner, durch das
Oberhofgericht am 9. März ergangenen glänzenden Freisprechung
durch Verdachtloserklärung. Amtlich wurde mir dieses
Urteil nebst den Entscheidungsgründen am 28. März mitgeteilt
. Später erhielt ich durch meinen Anwalt eine Abschrift
des Vortrages des Referenten bei dem Gerichtshofe, Oberhof -
gerichtsrat Haas, und des Instruktionsvotums des Herrn Vizekanzlers
Kirn. Diese beiden sehr interessanten Aktenstücke
enthalten, sowie auch die Entscheidungsgründe, eine glänzende
Rechtfertigung meines Verhaltens und bildeten einen
entscheidenden Kontrast gegen das gewissenlos gefällte, übereilte
Urteil der als Schwachköpfe berüchtigten Majorität des
III. Senats des Hofgerichtes zu Bruchsal. Durch Staatsministe-
rialentschließung vom 30. September 1850 trat ich wieder in
staatliche Stellung75.

Mit dieser Reaktivierung schließt eine an unerwarteten Ereignissen
und vielen Leiden inhaltsschwere Periode meines
Lebens. Meine rücksichtslose Begeisterung für die Freiheit des
Volkes - die unglücklich endende Erhebung derselben, - eine
schamlose Reaktion und elende, verächtliche Neider haben
dieselbe herbeigeführt. Ich habe dabei vieles verloren, doch die
Ehre eines festen Charakters gerettet.

Mein Anwalt schreibt mir aus Mannheim unterm 28. März
1850: „Das Oberhofgerichtliche Urteil trägt in sich den Ausspruch
, dass an Ihnen ein Justizmord' begangen wurde, dass
Sie misshandelt und auf unverantwortliche Weise eingekerkert
wurden, dass Ihnen der Staat dieses zum Himmel schreiende
Unrecht vergüten muss." Oberhofgerichtsrat Haaß sagt darüber
in seinem Vortrag: „So wählt man die beklagenswerten


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