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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 419
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Vor aller Augen: Die Versteigerung jüdischen Eigentums in Offenburg A*\ O

„Es ist alles so furchtbar schwer geworden, ich habe doch noch so
viel zu verkaufen, obwohl wir schon ziemlich viel verkauft haben,
aber noch lange nicht genug. Die Bauernstühle habe ich schon
seit einem Vierteljahr nicht mehr, desgleichen der Salon, der aufs
Land kam. Du weifst ja, daß wir nicht inserieren dürfen und das
Angebot von alten Möbeln liegt geradezu auf der Straße, es will
niemand mehr etwas kaufen und schon gar nichts dafür bezahlen
, da ja alte Möbel im Übermaß angeboten werden von den
Emigranten."3

Dass dann im Oktober 1940 die eigentliche „Aktion von der
Bevölkerung kaum wahrgenommen" wurde, wie der Leiter des
Reichssicherheitshauptamtes Reinhard Heydrich in einer Mitteilung
an das Auswärtige Amt am 29. Oktober 1940 über die
Deportation der etwa 6500 badisch-pfälzischen Juden vom
22. Oktober 1940 meinte, mag vielleicht noch für die Bewohner
einiger Straßen Offenburgs gegolten haben, dort nämlich, wo
keine der Juden wohnten, die gerade abgeholt und in der Turnhalle
der Oberrealschule zusammengetrieben wurden. Zahlreiche
Augenzeugen- und Zeitzeugenberichte belegen allerdings
die Anwesenheit vieler Passanten und Zuschauer und auch auf
den wenigen fotografischen Dokumenten über die Aktion sind
Neugierige am Rande zu erkennen.4

Auf jeden Fall aber sehr wohl wahrgenommen wurden dann
jene Anzeigen in der Tagespresse, die nach einem gewissen zeitlichen
Abstand zum 22. Oktober 1940 erschienen. Sie riefen nämlich
plötzlich zur Versteigerung einer großen Zahl von Sachen,
überwiegend von Möbeln und Hausrat, aber auch Büchern, Nippsachen
etc., die interessierte Bevölkerung in den Saal einiger
Wirtshäuser oder in Wohnungen. Denn schon am 23. Oktober,
einen Tag nach dem Beginn der Deportation, hatte der badische
Gauleiter und Reichsstatthalter Robert Wagner bestimmt, dass
das „gesamte Vermögen der aus Baden ausgewiesenen Juden [...]
beschlagnahmt und dem Land Baden für verfallen erklärt" werde.
Für kurze Zeit arbeitete nun eine eigenständige badische Stelle für
die „Verwaltung und Verwertung des jüdischen Vermögens", die
die badische Justizverwaltung zum Vordenker und Vollzieher
eines legalisierten Vermögensentzuges machte. Der Karlsruher
Regierungsrat Carl Domes wurde mit dem Amt des badischen
„Generalbevollmächtigten für die Verwaltung und Verwertung
des jüdischen Vermögens" betraut, dem in diesen Fragen die
Landräte als lokale „Bevollmächtigte für das jüdische Vermögen"
unterstellt waren. Für Lörrach etwa wurde der konkrete Ablauf
dieser Versteigerungen kürzlich beschrieben in einer Publikation,
aus der zu entnehmen ist, dass der Lörracher Treuhänder und


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