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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 445
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Quellen zu den in der französischen Besatzungszone
(1945-1955) geborenen Kindern

Cyril Dayde

445

Die französische Besatzungszone und ihr Archiv

Die Verwaltung von Deutschland und Österreich durch die
Alliierten (1945-1955)

Frankreich war besiegt und, lt. Wortlaut des Waffenstillstandes
von Juni 1940, kollaborierendes Land. Bis 1944 war es demnach
unvorstellbar, dass Frankreich zu den Siegern des Zweiten Weltkrieges
zählen könnte. Bei der Yalta-Konferenz (Februar 1945)
und auf Beharren von General De Gaulle änderten die alliierten
Machthaber (Großbritannien, USA und UdSSR) ihre Position
und ließen Frankreich an den Verhandlungen teilnehmen. Der
Waffenstillstand wurde am 8. Mai 1945 unterzeichnet. Im
nächsten Monat begann die Besatzung.

Die deutschen und österreichischen Gebiete wurden wirtschaftlich
und administrativ einem Alliierten Kontrollrat unterstellt
. Dieser Kontrollrat, bestehend aus den Kommandeuren
jeder Besatzungszone, hatte seinen Sitz in Berlin, in den
Gebäuden des Neuen Kammergerichts, Nachfolger des Volksgerichtshofs
, des höchsten Justizorgans des Naziregimes. Als
erste Maßnahme wurde das Nazirecht außer Kraft gesetzt. Am
28. März 1948 zeigten die sowjetischen Vertreter ihre Missbilligung
, indem sie den Rat verließen.

Die drei übrigen Länder (USA, Großbritannien und Frankreich
) bildeten ab dem 21. September 1949 die Hohe Alliierte
Kommission, nicht mehr aus militärischen Gouverneurs, sondern
aus hohen Zivilkommissaren. Diese Kommission hatte
ihren Sitz im Hotel Petersberg bei Bonn, und die Aufgabe, die
Entwicklung der ehemaligen Dreierzone (genannt Bundesrepublik
Deutschland) in militärischen, wirtschaftlichen und außenpolitischen
Angelegenheiten zu reglementieren. Sie beendete
ihre Funktionen am 5. Mai 1955, gemäß dem Wortlaut
der am 23. Oktober 1954 durch Briefwechsel getroffenen Vereinbarung
.

Jede Besatzungszone war einem Hohen Kommissar anvertraut
. Die Hierarchie der unter französischer Aufsicht gestellten
administrativen Gebieten war folgende:

5 Länder, bestehend aus 17 Distrikten. Diese Gebiete waren
in zwei Einheiten unterteilt:


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