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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 449
(PDF, 83 MB)
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Quellen zu den in der französischen Besatzungszone (1945-1955) geborenen Kindern AAQ

leichter wird es für den Archivar, dem Suchenden die richtige
Spur zu zeigen.

Auch eine gut vorbereitete Suche ist keine Garantie für den
Erfolg der Ermittlungen. Voraussetzung ist, dass eine Akte angelegt
wurde und dass diese Akte nicht vernichtet oder verloren
wurde.

Die vierte Hürde ist der Datenschutz. Die Dokumente über
die französische Besatzung unterliegen dem „Code du Patri-
moine" (Erbgut-Code, Art. L213-2). De facto kann ein administratives
Dokument sofort eingesehen werden, außer wenn es
folgendem gesetzlichen Schutz unterliegt:

- ärztliche Schweigepflicht (für 25 Jahre ab Todesdatum des
Betroffenen bzw. 120 Jahre ab seinem Geburtsdatum)

- Schweigepflicht der Landesverteidigung oder Führung der
Außenpolitik (50 Jahre)

- Schutz des privaten Lebens (50 Jahre)

- Dokumente über den Werturteil einer namentlich angeführten
oder leicht zu identifizierenden Person (50 Jahre)

- Ermittlungen der Kriminalpolizei (75 Jahre); bei Minderjährigen
(100 Jahre)

- Gerichtliche Akten (75 Jahre); bei Minderjährigen (100
Jahre)

- Standesamtliche Geburts- und Heiratsregister (75 Jahre).

Die von diesen Ausnahmen betroffenen Akten sind im Archiv
über die französische Besatzungszone zahlreich. Sie sind sogar
überwiegend bei den genealogischen Recherchen. De facto können
Auskünfte, die eine noch lebende Person oder einen seiner
Familienangehörigen betreffen, ausnahmsweise erteilt werden
bei Vorlage eines gültigen Identitätsnachweises (Ausweis, Reise-
pass) oder jedes weiteren Dokuments, der eine Familienzugehörigkeit
nachweist.

Die 5. und letzte Hürde, auf die viele Amateurgenealogen
treffen, ist ganz einfach das Aufgeben. Eine Recherche, sollte
sie zu einem Erfolg führen, darf nicht bei den ersten auftretenden
Schwierigkeiten aufgegeben werden. Bei diesem Projekt
geht es um die Suche nach der wahren Identität: es hat nur
Sinn, wenn es bis zum Schluss geführt wird und es ist nie vorteilhaft
, diese Recherchen einem Dritten, z.B. einem professionellen
Genealogen, zu überlassen. Für manche kann der Weg
selbst wichtiger als das Ergebnis sein.


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