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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
92. Jahresband.2012
Seite: 454
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454

Forum

seiner Entlassung aus dem Lazarett dauernd in aufopfernder Weise gepflegt
und betreut und mit ihm zusammen gelebt hat, sogleich ebenfalls
aus der Haft entlassen wird. Es handelt sich um Robert Wertheimer, geb.
1.7.1884 wohnhaft in Altdorf bei Lahr. Auch er war im Felde, er war im
ganzen, wie mir versichert wurde, 8 Jahre Soldat.

(Auf der Rückseite vermerkt: Dachau, Block 12, Stube 3)

Dr. Schmidt schrieb auch der Frau eines weiteren Patienten nach Gurs.
Das Ehepaar Wolf war im Oktober 1940 dorthin deportiert worden:

Frau Irma Wolf

Camp de Gurs, Basses Pyrenees, Hot I Baraque 19
20.12.1940

Sehr geehrte Frau Wolf.

Nach eingehenden Erkundigungen, auch nach Besprechungen mit einer
zuständigen Stelle, muß ich Ihnen mitteilen, dass es mir unmöglich ist,
Ihrem Mann Arzneimittel zu schicken oder von hier aus etwas für ihn zu
unternehmen. Aufgrund dessen, was ich erfuhr, rate ich Ihnen, beim Versorgungsamt
Karlsruhe, das ja für ihn zuständig ist, den Antrag zu stellen,
dass ihm seine Rente dorthin überwiesen wird. Dann könnte er sich ja dort
die nötigen Arzneimittel kaufen.

Er möge in seinem Schreiben hervorheben, dass er im Weltkrieg im deutschen
Heer gedient und dabei eine schwere Hirnverletzung erlitten hat und
dass er deshalb bisher eine Versorgungsrente bezogen hat.

Grüssen Sie Ihren Mann von mir, sagen Sie ihm, dass ich oft an ihn denke.
Sein Bild ist mir ja von so mancher medizinischen Behandlung, die ich im
Laufe der letzten Jahre bei ihm vornahm, noch vor meinem inneren Auge.

Viel Gutes denke ich Ihnen zu und grüsse Sie vielmals.
Schmidt

Die Ärztin Dr. Hertha Wiegand, aus jüdischem Elternhaus in Ettenheim
stammend, aber aus der israelitischen Religionsgemeinschaft ausgetreten
, wurde 1942 vom Transport nach Osten vorerst zurückgestellt.
Mehrere Ärzte hatten ihr Reiseunfähigkeit attestiert.

Frau Dr. Elisabeth Menne, Offenburg: Ärztliches Zeugnis, 1.4.1942.
(...) Die Strapazen einer größeren Reise können ihr aus diesem Grund nicht
zugemutet werden.

17.4.1942: Frau Dr. Wiegand erhielt die Mitteilung, dass sie aufgrund
amtsärztlicher Untersuchung für reisefähig erklärt worden sei. Da ich seit
Jahren Frau Dr. Wiegand in meiner ärztlichen Behandlung habe, fühle ich
mich verpflichtet, gegen dieses Urteil Berufung einzulegen. (...) Aufgrund
dieser meiner ärztlichen Feststellungen erkläre ich Frau Dr. W. nicht für
reisefähig.1


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