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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 297
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Ettenheimer Gärten, Teil 7-9 297

3 GLA 127/126. Der volle Name des Sohnes lautet: Leopold Ernst (Ernest) Egidius Henry von Olizy.
Die Vornamen sind zur genauen Unterscheidung der Personen wichtig!

4 GLA 127/125 „Inventarium über weylandt deß Hochwohlgebohrnen Herrn Leopold Hermann
Joseph Henry v. olizy de Planques, sambtlich hinterlassenes Erbß Vermögen - 1759"

Gärten beim Amtshaus (Palais Rohan)

Beim früheren Amtshaus, dem jetzigen „Palais Rohan", befanden
sich auch Gärten. Nach der Stadtbeschreibung von 1721
gehörten zu dieser „Behausung auch hoff, stallung undt garthen
samht Zue gehördten".1

Wo sich der Garten damals genau befand, ist nicht überliefert
.2

Nach dem Tod des Kardinals Louis de Rohan wurde das
Schloss zu Wohnzwecken frei. Oberamtmann Stuber schrieb
am 5.3.1803 an die Provisorische Regierungs-Kommission in
Gengenbach u.a. „Sollte nicht möglich sein, daß das Schloß oder
Amthauß, welches von allen meinen Vorgängern samt den zwey
dazugehörigen Gärten bewohnet und benuzet worden, und welches
ich Selbsten von 4ten August 1788 biß 17. Juli 1790, wo der Hr. Cardinal
einziet, bewohnt habe, mir wiederum zur Wohnung angewiesen
würde, besonders da ich gegenwärtig so gar elend logieret bin?"3
Das Gesuch erledigte sich durch die anschließende Versetzung
Stubers nach Gengenbach.

Die Regierungs-Kommission befasste sich aber sogleich mit
der „künftigen Benuzung und Bebauung der zwischen den
dasigen herrschaftlichen Gebäuden liegenden Gärten".

Amtskeller Stölcker hatte am 6.3.1803 der Kommission berichtet
, dass die herrschaftlichen Gebäude von den seitherigen
Bewohnern bis auf Oberforstmeister Baron von Müllenheim
„dergestalten verlassen werden, daß die in dem Umfange dieser Gebäude
befindliche drei (?) kleine Herrschaftliche Gärten mit jenem
zum Amtschreiberei Hauß gehörigen ganz ungebauet liegen bleiben
würden, wenn nicht bei dem annahenden Frühling durch anderwär-
tige Veranstaltung für derselben Anbau würde gesorget werden, und
in deme dieses einen Gegenstand betrifft, der in die Amtschaffnei
Verwaltung zur angelegenheitlicher Obsorge einschlaget".

Stölcker wollte nun wissen, ob die betreffenden Gärten
einstweilen von der Amtsschaffnei auf herrschaftliche oder auf
Rechnung der künftigen Bewohner „sollen angepflanzet und gehörig
besorget werden, auch ob ein gleiches mit dem Amtschreiberei
Garten vorzunehmen, oder dieser dem Herren Amtschreiber Sartorie


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