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Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 500
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500

Cornelius Gorka

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Dffenbuvg, ben 26, Wnuft 1865.

äRefyrere 2ßäl)ler.

Einladung zur Wahlversammlung
1865

glied zur Staatsgewalt. Das Amt des Kreishauptmanns wurde in
Personalunion vom Vorsteher des Bezirksamts Offenburg
wahrgenommen.7

Die Kreisabgeordneten wurden bis 1918 nach einem komplizierten
Wahlverfahren bestimmt: Mindestens die Hälfte der
Abgeordneten wurde indirekt (über Wahlmänner) von den
Kreisangehörigen gewählt. Die übrigen Mandate besetzten die
Vertreter der Gemeinden und der großen Städte (über 7000 Einwohner
), sowie die größten Grundbesitzer des Kreises.8 Die
Kreiswahlmänner wurden von den ansässigen Staatsbürgern
der einzelnen Wahlbezirke des Kreises durch allgemeine und
geheime Mehrheitswahl auf sechs Jahre gewählt.9 Wahlberechtigt
und wählbar waren alle Staatsbürger, welche das 25. Lebensjahr
zurückgelegt hatten und seit mindestens einem Jahr
im Kreis ansässig waren. Frauen waren allerdings - bis zur
Einführung des Frauenwahlrechts am 12. November 1918 - generell
von der Wahl ausgeschlossen. Nicht wahlberechtigt
waren außerdem Personen ohne Gemeinderecht, Dienstboten
und andere Personen, die in einem Lohnverhältnis standen,
oder aber auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen waren.10
Auch die Kreisabgeordneten der Gemeinden wurden indirekt
über Wahlmänner gewählt, welche wiederum von den Gemeinderäten
bestimmt waren. Die Vertreter der größeren
Städte - im Kreis Offenburg zunächst nur der Stadt Lahr - wurden
direkt vom Gemeinderat gewählt.

Die örtliche Presse informierte über die Kreisversammlung
und die Wahltermine und forderte die Bevölkerung zur Teilnahme
an den Wahlen auf. Auch die Parteien hatten die politische
Wirkung der Kreiswahlen erkannt und nutzten die Gele-


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