Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 519,m
Die Ortenau: Zeitschrift des Historischen Vereins für Mittelbaden
95. Jahresband.2015
Seite: 550
(PDF, 94 MB)
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550

Nachrichten

9. Mitgliedergruppen können finanzielle Förderung bei satzungsmäßigen
Projekten beim Präsidium beantragen. Über Höhe und
Vergabe entscheidet das Präsidium.

§ 6 Fachgruppen, Arbeitsgruppen, Referate, Sprecher

1. Entsprechend dem Zweck und den Zielen des Vereins können
Fachgruppen, Referate bzw. Arbeitsgruppen gebildet werden.

2. Der Leiter einer Fachgruppe oder eines Referats wird von der
Mitgliederversammlung gewählt.

3. Die Leiter der Fachgruppen, Arbeitsgruppen, Referate und der
Sprecher der Vereinsbibliothek erstatten jährlich dem Gesamtvorstand
des Vereins einen Tätigkeitsbericht.

§ 7 Vereinsorgane

Die Organe des Vereins sind:

1. Das Präsidium

2. Der Gesamtvorstand

3. Die Mitgliederversammlung

§ 8 Das Präsidium

1. Dem Präsidium gehören an:
Der Präsident/die Präsidentin

Der erste Stellvertreter des Präsidenten

Der zweite Stellvertreter des Präsidenten

Der dritte Stellvertreter des Präsidenten

Der Geschäftsführer und Rechner

Der Redakteur des Jahrbuchs „Die Ortenau"

Die Sprecherin/der Sprecher der Dr.-Dieter-Kauß-Bibliothek

2. Das Präsidium wird durch die Mitgliederversammlung für jeweils
drei Jahre gewählt. Das Präsidium gibt sich eine Geschäftsordnung
. Das Präsidium ist beschlussfähig, wenn mindestens die
Hälfte der Präsidiumsmitglieder anwesend ist. Das Präsidium
beschließt durch einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet
die Stimme des Präsidenten.

3. Vorstand im Sinne von §26 BGB sind der Präsident und sein
erster Stellvertreter. Jeder von ihnen vertritt den Verein allein.

4. Der Präsident führt den Verein. Er hat den Vorsitz im Gesamtvorstand
, Präsidium und in der Mitgliederversammlung. Im Falle
der Verhinderung des Präsidenten tritt an seine Stelle

a) der erste Stellvertreter,

b) der zweite Stellvertreter,

c) der dritte Stellvertreter,

d) dann das jeweils dienstälteste Präsidiumsmitglied

5. Der oder die Stellvertreter des Präsidenten betreuen in der Regel
einzelne Tätigkeitsbereiche des Vereins. Sie können Fachgruppenleiter
oder Redakteur des Jahrbuchs „Die Ortenau" sein.

6. Der Geschäftsführer führt den Schriftverkehr des Vereins.

7. Der Rechner legt für jedes Geschäftsjahr einen Finanzplan vor,
der vom Präsidium genehmigt werden muss. Der Rechner erstat-


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