Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
12. und 13. Jahrgang.1992/1993
Seite: 91
(PDF, 46 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1993-12-13/0093
Der Meierhof des Klosters Wonnental in Oberhausen

»Den 5. Julii obgesetzten iahres (1652) ist P. Conradi Brueder, welcher Vogt zu Oberhause
gewese, bei Saspach im rhein vertruncke, und nachdem er erst 13 tag hernach weit drunde
gege Strasburg noch im wasser deß rheins gefunde, ist er durch anshickung P. Conradi
gen Wunnenthal gebracht worde, Gott gnad seiner Seel.«1

Diese Notiz in der Chronik des Klosters Wonnental weckt unsere Neugier. Ein Bruder des
Autors Pater Konrad Burger, des Beichtvaters und unermüdlichen Fürsorgers der Nonnen
, Vogt in Oberhausen? Wie ist er zu diesem Amt gekommen? Welcher Zusammenhang
besteht zwischen dem Kloster und dem unscheinbaren Dorf am Rhein?

Einen ersten Hinweis finden wir bei Pater Burger selbst. Vom Kriegs jähr 1674 berichtet
er, daß »räuberische Franzose« ein neu geschaffenes Altarbild »wie auch das Epitaphium
(Grabmal) meines Bruders H.J. Chrystoff Burgern, Vogt und gewesener Wunnenthalische
lehe Meyer zue Oberhausen« aus dem Kloster geraubt haben/ Johann Christoph Burger
war also auch Meier des Klosters, und da seine Eltern keine Beziehung zu Oberhausen
hatten, brauchen wir keinen Zweifel daran zu haben, daß der Pater seinem Bruder zu beiden
Positionen verholfen hat. Die Vorteile für das Kloster und die beiden Brüder sind offensichtlich
: Johann Christoph und seine Familie haben in Oberhausen eine gesicherte
Existenz, Pater Konrad einen vertrauten und zuverlässigen Verwandten und Freund, das
Kloster einen tüchtigen Meier, dem es den Wiederaufbau des Gutes anvertrauen kann.

Wie Pater Konrad im einzelnen die Anstellung seines Bruders herbeigeführt hat, läßt sich
nicht mehr feststellen. Er war im Herbst 1641 in den Breisgau zurückgekehrt und seither
unter größter Aufopferung bestrebt, die Klöster Tennenbach und Wonnental zu erhalten
und aus dem kriegsbedingten Verfall herauszuführen. Im Frühjahr 1651, also wenige Jahre
nach Kriegsende, kam der Vertrag mit seinem Bruder zustande.

Johann Christoph, bereits mit dem Amt des Vogts von Oberhausen betraut, bekam mit
dem Lehensbrief für sich und »alle seine Erben und Nachkommen descenten, sie seien
man- oder Weibsperson« das Meiergut »zu einem beständigen, ewigen, immerwährenden
Erblehen verliehen. »Zum Gut gehörten ein Gehöft im Dorf mit einem großen Garten,
zusammen 8 Jauchert, Wiesen und etwas Wald im Umfang von 14 1/2 Jauchert und knapp
39 Jauchert Ackerland. Da Hof und Güter während des Krieges »ganz in Ruin und Verwilderung
geraten« waren und der Beständer schon vor Abschluß des Vertrages »nit einen
geringen Pfennig, auch große Mühe und Kosten« für die Wiederherstellung der Gebäude
und Pflege der Äcker und Wiesen verwandt hatte und auch weitere große Belastungen unausweichlich
waren, verzichtete das Kloster darauf, einen »Kaufschilling zu fordern. Statt
dessen verpflichtete sich Burger, zehn Jahre lang, für jede genutzte Jauchert einen Sester
und einen Vierling »viererlei Früchte«, das sind Weizen, Roggen, Gerste und Hafer, dem
Kloster zu liefern. Für das Gehöft im Dorf sollte er jährlich fünf Kronen im Wert von
je 24 Batzen, zwei Kapaunen und einen Wagen Holz geben. Weiter wurde ihm auferlegt,
die Güter »in gutem wesentlichen Bau und vor Abgang (zu) erhalten«, ohne ausdrückliche
Zustimmung des Klosters nichts davon zu verleihen oder zu verkaufen, »bei peen der
Verwirkung und Wiederfälligkeit«, d.h. bei Strafe der Vertragsaufhebung. Nach zehn Jahren
der Aufbauarbeit sollte dann der Umfang des Gutes genau bestimmt, ein »ewiger beständiger
Zins« festgelegt und Bestandteil des Lehensbriefes werden.3

Wir wissen schon, daß der Tod nach etwa einem Jahr Johann Christoph Burger aus der
Pflicht nahm. Dessen Witwe führt dann fast zwei Jahrzehnte lang des Lehensverhältnis
fort, wohl in der Absicht, das Erblehen für ihren Sohn zu erhalten. Mit Einwilligung des
Klosters und höchstwahrscheinlich mit Unterstützung ihres Schwagers, des Paters Konrad
, der auch die Vormundschaft über seinen Neffen Andreas Philipp Konrad über-

91


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1993-12-13/0093