Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
14. und 15. Jahrgang.1994/1995
Seite: 4
(PDF, 23 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-1995-14-15/0006
Kenzingen und Kirnburg als Pfandschaft
der Herren von Hürnheim

Wolf von Hürnheim (1515 - 1537) ist als Pfandherr der Stadt Kenzingen wohl nicht zuletzt wegen
seines Grabmales in der südlichen Seitenkapelle der katholischen Stadtpfarrkirche St. Laurentius
bekannt. Jedoch sind die Kenntnisse über die Pfandschaft Kenzingen und Kirnburg schon weitaus
bescheidener. Hier kann ein im Tiroler Landesarchiv in Innsbruck aufbewahrter Vertrag ebenso
wie zahlreiche in den Kopialbüchern der Regierung und der Kammer niedergeschriebene Schriftstücke
weitere Aufschlüsse geben.

Kenzingen kam 1369 unter österreichische Herrschaft und gehörte von da an - mit einer kurzen
Unterbrechung - für über 400 Jahre zu Vorderösterreich. Nach dem Verlust zahlreicher
habsburgischer Gebiete in der Schweiz im 15. Jahrhundert umfaßte Vorderösterreich bis zum
Dreißigjährigen Krieg (1618 - 1648) das (Ober-) Elsaß, den Sundgau, den Breisgau und den
Schwarzwald. Nach 1648 fiel der linksrheinische Teil an Frankreich, während der rechtsrheinische
Teil bei Österreich blieb. In der Mitte des 18. Jahrhunderts wurde dieses Gebiet mit
den Schwäbisch-österreichischen Herrschaften und zeitweise auch mit Vorarlberg zusammengeschlossen
wobei die Bezeichnung Vorderösterreich beibehalten wurde.
Dieses Vorderösterreich setzte sich aus zahlreichen kleineren Herrschaften und Städten zusammen
, die von den Habsburgern auf die verschiedensten Arten und Weisen erworben wurden
und jeweils als eigene Einheiten bestehen blieben und verwaltet wurden. Eine solche Verwaltungseinheit
war auch die Stadt Kenzingen mit der Herrschaft Kirnburg. In einer Beschreibung
der ober- und vorderösterreichischen Lande, die etwa um 1565 angefertigt wurde, ist die
Herrschaft wie folgt beschrieben:

"Von Freyburg geen Kenzingen sein 3 meil: daselbs ligt das stattlin Kennzingen, auch die
Herrschaft Kürnberg im Preisgew; die gemelt herrschaft Khürnberg und Kenzingen ist ain
zimblich guet stuck, auch gegen die Landvogtei Ortenaw gar wol gelegen, hat zimblich vorst
und jagen, auch vischwaid und andern lust, wo dieselben etwas gehayt, gehandhabt und zue-
gericht wurden."

Diese Städte, Ämter und Herrschaften wurden aber nicht alle von österreichischen Amtleuten
verwaltet, sondern in vielen Fällen an den Adel oder in Einzelfällen auch an reiche Bürger
verpfändet. Die Verpfändung von Herrschaftsrechten ist eine schon seit der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts allgemein übliche Praxis. Die Pfandgeschäfte waren bei Königen wie bei
Landesfürsten gleichermaßen beliebt und üblich. Die letzte Territorialpfandschaft, d.h. die
Verpfändung eines ganzen Territoriums, wurde erst 1803 getätigt, als Schweden Wismar an
das Großherzogtum Mecklenburg verpfändete. Pfandobjekte waren prinzipiell fast alle Herrschaftsrechte
, Territorien, Verwaltungsbezirke, Vogteien, Gerichte, Burgen, Städte, Dörfer,
Höfe, Wälder, Weinberge, Amtsbefugnisse (z.B. Schultheissenämter), Abgaben und Einkünfte
. Den Verpfändungen lagen Pfandschulden in unterschiedlichsten Höhen zu Grunde, meist
wurden aber die Verpfändungen als Abgeltung für Dienste, als Entschädigungen etc., die dem
Pfandgeber bereits geleistet worden waren, vergeben. Wenn die Verpfändung mit einer Urkunde
bestätigt wurde, hatte der Pfandnehmer auf eine bestimmte oder unbestimmte Zeitdauer
einen rechtlichen Anspruch auf die finanzielle Ausbeutung seines Pfandobjektes, um sich so
zu entschädigen. Wenn es sich wie im Falle Kenzingens, um die Verpfändung einer Herrschaft
handelte, mußten die Bewohner der Pfandschaft Ihrem Pfandherren huldigen, nachdem
sie ihr vorheriger Herr, der die Herrschaft verpfändete, enthuldigt hatte. Dieser Vorgang verpflichtete
den Pfandherren gegenüber den Bewohnern zu Gerichtsschutz, Gewährleistung ihrer
Rechte und alle anderen Leistungen, die unter den Begriffen „Schutz und Schirm " zusammengefaßt
werden können. Die Bewohner ihrerseits waren zu ,Jlat und Hilfe" verpflichtet,

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