Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
21., 22. und 23. Jahrgang.2001-2003
Seite: 20
(PDF, 49 MB)
Bibliographische Information
Startseite des Bandes
Zugehörige Bände
Regionalia

  (z. B.: IV, 145, xii)



Lizenz: Creative Commons - Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0
Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0022
Abb. 1: Luftbild der Altstadt von Süden, um 1937.

Erik Roth

Gesamtanlage "Altstadt Kenzingen"

Das Altstadtgebiet von Kenzingen (Abb. 1 und Titelbild), begrenzt durch den Oberen und den
Unteren Zirkel bzw. die Elz und die Kleine Elz, wurde bereits 1959 als eine der ersten mittelalterlichen
Altstädte in Baden-Württemberg unter Denkmalschutz gestellt. In Südbaden
bestand bereits ab 1949 die Möglichkeit, "Straßen-, Platz- oder Ortsbilder, die in ihrer
Gesamterscheinung als Kulturwerte anzusehen sind", in das Denkmalbuch einzutragen (§ 34
des Badischen Denkmalschutzgesetzes). Als erstes erhaltenswertes Ortsbild wurde 1954 die
Altstadt von Meersburg auf diese Weise geschützt. Ein Ortsbild in seiner besonderen,
geschichtlich bedingten Eigenart zu erhalten, gelingt aber nur dort, wo es nicht allein ein
Anliegen der Denkmalpflege ist, sondern vor allem der Bürger. Aus diesem Grund wurden
schon die frühen südbadischen Gesamtanlagen im Einvernehmen mit den Gemeinden ins
Denkmalbuch eingetragen, auch wenn das Gesetz nur eine Anhörung forderte. So machte auch
die Stadt Kenzingen mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 15. Juli 1959 deutlich, dass sie das
bedeutende, im Laufe der Jahrhunderte geformte Erscheinungsbild der Altstadt auf Dauer
bewahren und behutsam fortentwickeln wollte.

Seit 1971, als das baden-württembergische Denkmalschutzgesetz in Kraft trat, ist die Altstadt
von Kenzingen als Gesamtanlage gem. §§19 bzw. 28 (3) DSchG geschützt. 1990 erließ die
Stadt Kenzingen darüber hinaus, auf Grundlage der Landesbauordnung, eine Satzung über
örtliche Bauvorschriften zum Schutz der Altstadt (Abb. 2).

Die Altstadt - eine Gesamtanlage

Jede Altstadt hat ihren eigenen unverwechselbaren Charakter, der sich im Stadtbild widerspiegelt
. Die Gestalt der Stadt ergibt sich aus dem Zusammenspiel einer Vielzahl von Faktoren:
ihrer Lage in der Landschaft, Stadtgrundriss und Silhouette, Straßen- und Platzräume, Grün-

20


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0022