http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0031
Susanna Schönecker
Die Auswirkungen des Denkmalschutzes auf den einzelnen Bürger
Der Eigentümer eines Kulturdenkmals hat nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes
sowohl Rechte als auch Pflichten; demnach sind Denkmäler im Rahmen des Zumutbaren
zu erhalten und pfleglich zu behandeln bzw. instand zu setzen. Das heißt nicht, dass Kulturdenkmale
angemessenem Gebrauch nach heutigen Bedürfnissen entzogen werden sollen. Zeitgemäße
Nutzung wird nicht nur notgedrungen in Kauf genommen, sondern ist erwünscht.
Baulichen Änderungen, die dafür meist erforderlich sind, wird von der Denkmalpflege zugestimmt
, wenn sie für den historischen Bestand des Kulturdenkmals schonend ausgeführt werden
.
Frühzeitige Beteiligung der Denkmalschutzbehörden
Sind bei einem Kulturdenkmal eine Umnutzung, ein Umbau oder sonstige Veränderungen
geplant - wie z. B. im Innern eine Grundrissänderung oder außen ein Anbau, eine neue Dachdeckung
, neue Fenster usw. - so ist es ratsam, sich frühzeitig mit der Unteren Denkmalschutzbehörde
des Landratsamtes Emmendingen und mit dem Landesdenkmalamt, Außenstelle
Freiburg, in Verbindung zu setzen. In einem Beratungsgespräch vor Ort wird der
Denkmaleigentümer über den denkmalgerechten Umgang mit seinem Gebäude umfassend
informiert. Dies ist in der Regel alle zwei Wochen möglich und zwar im Rahmen eines sog.
Jour-fixe-Termines, an dem die Gebietsreferentin des Landesdenkmalamtes den Landkreis
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