http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2003-21-23/0163
Allgemeine Anmerkungen zur Bestandsaufnahme:
- Der Verfasser gibt keine Gewähr für die vollständige Erfassung aller im öffentlichen Bereich
vorkommenden Kleindenkmäler.
- Unberücksichtigt bleiben ehemals offene, heute jedoch übergrundete und damit inaktive
Brunnen sowie alle im Zuge der Ortsverschönerung oder zur Verkehrsführung aufgestellte
und in der Regel bepflanzte Sandsteinbrunnentröge oder Trogimitationen.
- Kleinere, kunstgeschichtlich jedoch bedeutsame Gemarkungsgrenzsteine bleiben mit Rücksicht
auf deren Standorterhalt (begehrte Sammlerobjekte) unerwähnt. Ausnahme ist Kenzin-
gen Nr. 38.
- Nennt die Tabellenspalte "Jahr der Errichtung" nur eine Jahrhundertzahl, so ist diese
geschätzt, d.h. es wurde keine historische Belegquelle gefunden.
- Die vorgefundenen Inschriften sind teilweise sehr schwer lesbar. Trotzdem ist versucht worden
den Wortlaut vollständig und sinngemäß wiederzugeben. Nicht eindeutig lesbare Wörter
oder Wortfragmente sind unterstrichen.
- Fast alle Hochkreuze tragen das Kürzel "I.N.R.I." am senkrechten Balkenkopfende. Es wird
daher in der Tabellenspalte "Inschrift" nicht explizit erwähnt.
Weitere Literaturhinweise
-Landesdenkmalamt Baden-Württemberg (2001): Kleindenkmale in Baden-Württemberg,
Bd 1
- Mittelalterliches Kriminalmuseum, Rothenburg o.d.T. (1989): Justiz in alter Zeit, Band VIc,
S. 143-145
Kartennachweise
- Stadtverwaltung Kenzingen, Kartenausschnitte aus dem Stadtplan Kenzingen mit den Stadtteilen
Nordweil, Bombach, Hecklingen; 2. Auflage, M. 1:6000; - Seeger-Karte. Mit freundlicher
Genehmigung des Autors Daglet G. Seeger
- Landesvermessungsamt Baden-Württemberg, Wanderkarte Offenburg-Hornberg, Blatt 4,
M. 1:50000
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