Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
30. und 31. Jahrgang.2010/2011
Seite: 264
(PDF, 63 MB)
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pforte-2011-30-31/0266
Auf dem Weg der Ökumene.

Der Rahmenvertrag zwischen der St. Laurentiuspfarrei und der Evangelischen
Kirchengemeinde Kenzingen

Frank Martin und Hanns-Heinrich Schneider

I. Die Charta Oecumenica

Leitlinien für die wachsende Zusammenarbeit unter den Kirchen in Europa

Voraussetzung für die Erarbeitung und Unterzeichnung eines Kooperations- und Rahmenvertrages
zwischen der St. Laurentiuspfarrei und der Evangelischen Kirchengemeinde Kenzingen
war die Charta Oecumenica vom April 2001 und die Unterzeichnung einer entsprechenden Rahmenvereinbarung
für ökumenische Partnerschaften vom Mai 2004 zwischen Erzbischof Dr. Robert
Zollitsch für die Erzdiözese Freiburg und Landesbischof Dr. Ulrich Fischer für die
Evangelische Landeskirche in Baden. Leitende Gedanken der Charta sind: „Als Konferenz Europäischer
Kirchen und als Rat der Europäischen Bischofskonferenzen sind wir im Geist der
Botschaft der beiden Europäischen Ökumenischen Versammlungen von Basel 1989 und von
1997fest entschlossen, die unter uns gewachsene Gemeinschaft zu bewahren und fortzuentwickeln
. Wir danken unserem Dreieinigen Gott, dass er durch seinen Heiligen Geist unsere Schritte
zu einer immer intensiveren Gemeinschaft führt. Vielfältige Formen der ökumenischen Zusammenarbeit
haben sich bereits bewährt [...].

Im gemeinsamen Hören auf Gottes Wort in der Heiligen Schrift und herausgefordert zum Bekenntnis
unseres gemeinsamen Glaubens sowie im gemeinsamen Handeln gemäß der erkannten
Wahrheit wollen wir Zeugnis geben von der Liebe und Hoffnung für alle Menschen [...] In diesem
Sinn nehmen wir diese Charta als gemeinsame Verpflichtung zum Dialog und zur Zusammenarbeit
an. Sie beschreibt grundlegende ökumenische Aufgaben und leitet daraus eine Reihe von
Leitlinien und Verpflichtungen ab. Sie soll auf allen Ebenen des kirchlichen Lebens eine ökumenische
Kultur des Dialogs und der Zusammenarbeit fördern und dafür einen verbindlichen
Maßstab schaffen f...]1."

In drei Hauptabschnitten, biblisch eingeleitet, werden in der Charta gemeinsame Aufgaben und
Verpflichtungen formuliert:

„I. Wir glauben an die eine, heilige, Katholische und Apostolische Kirche -

II. Auf dem Weg zur sichtbaren Gemeinschaft der Kirchen in Europa

III. Unsere gemeinsame Verantwortung in Europa [...] 2. "

Auf dieses Dokument bezieht sich die Rahmenvereinbarung zwischen der Erzdiözese Freiburg
und der Evangelischen Landeskirche in Baden. So heißt es dort im Vorwort: „Diese Rahmenvereinbarungfür
ökumenische Partnerschaften versteht sich als gemeinsame Verpflichtung zur
Zusammenarbeit aufgrund der ^Charta Oecumenica - Leitlinien für die Zusammenarbeit der
christlichen Kirchen in Europa'. Sie will die ökumenische Zusammenarbeit zwischen Pfarrgemeinden
und Pfarreien fördern und stärken und einen dafür verbindlichen Maßstab setzen. Diese
Verpflichtung hat keinen kirchenrechtlich gesetzlichen Charakter. Ihre Verbindlichkeit besteht
in der Selbstverpflichtung der beteiligten Pfarrgemeinden und Pfarreien, diese Vereinbarung
mit Leben zu füllen [...] 3. "

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