Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
37. und 38. Jahrgang.2017/2018
Seite: 8
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Abb.l: Hauptstraße mit dem Gasthof "Zur Krone" und dem Üsenbergbrunnen.

Historische Stadtkerne als Gesamtanlagen.
Bestandsaufnahme und Publikation

Erik Roth*

Die Altstadt von Kenzingen ist seit 1959 als Gesamtanlage geschützt. Sie gehört
zu den Stadtkernen, die bereits nach dem Badischen Denkmalschutzgesetz von
1949 im Einvernehmen mit der Gemeinde ins Denkmalbuch eingetragen wurden
, als „Straßen-, Platz- oder Ortsbilder, die in ihrer Gesamterscheinung als
Kulturwerte anzusehen sind" (§ 34). Nach dem Denkmalschutzgesetz für Baden-
Württemberg, das 1972 in Kraft trat, handelt es sich dabei um „ Gesamtanlagen,
insbesondere Straßen-, Platz- und Ortsbilder, an deren Erhaltung aus wissenschaftlichen
, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein besonderes
öffentliches Interesse besteht" (§ 19). Lange Zeit wurde jeweils im Einzelfall
geprüft, ob dies für einen Stadt- oder Ortskern zutraf. Damals wie heute war entscheidend
, wieviel von der historischen Struktur und der historischen Substanz
erhalten war, denn nur sie vermitteln ein authentisches ,Bild' von der geschichtlichen
Entwicklung des Ortes. Ein landesweit vergleichender Überblick, welche
Stadt- bzw. Ortskerne die erforderliche besondere Wertigkeit aufwiesen, fehlte
allerdings.

* Erstveröffentlichung im Arbeitsheft 22, Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Denkmalpflege,
Konrad Theiss Verlag, Darmstadt, 2016.

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