Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
24. Jahrgang.1897
Seite: 106
(PDF, 203 MB)
Bibliographische Information
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106 Psychische Studien. XXIV. Jahrg. 2. Heft. (Februar 1897.)

den Freiherrn von Erhardt und Genossen, der Ende October
1896 die zweite Strafkammer des hiesigen Landgerichts
beschäftigt hat, erhält heute vor derselben Strafkammer ein
sehr interessantes Nachspiel. Es dürfte den Lesern noch
erinnerlich sein, dass hier unter dem Namen „Psychologische
Gesellschaft" ein Spiritistenverein besteht, der sich die Aufgabe
stellt, den Spiritismus wissenschaftlich zu ergründen,
beziehungsweise „auf dem Gebiete der Psyche Forschungen
mit sittlichem Ernst anzustellen." Aus diesem Grunde wurde
gleich bei Gründung der Gesellschaft von allen Mitgliedern
das Ehrenwort gegeben, dass keine Täuschung begangen
werde. Insbesondere wurde es neu aufgenommenen Mitgliedern
gesagt, dass man unter Ehrenwort sitze. [Hierauf
folgt eine unseren Lesern aus dem November- und Dezember-
Heft 1896 unserer „Psych. Studien" bereits ausführlichst
bekannte kurze Sachdarstellung der Vorgeschichte des
Düsseldorfer Prozesses zwischen den Vertretern der „Psychologischen
Gesellschaft" und Dr. Ewers, welche zu abgelehnten
Herausforderungen desselben und weiteren Verwickelungen
mit dem militärischen Ehrengerichte führten, das den beiden
Hauptvertretern v. Erhardt und v. Kampiz den Officiertitel
aberkannte. Dies Erkenntniss wurde vom Kaiser bestätigt.
v. Erhardt und Rhein forderten nun den Vorsitzeaden des
Ehrenrathes, Beigeordneten Greve, wegen seiner abfälligen
Bemerkungen über den Spiritismus der vom Ehrengericht
Verurtheilten zum Zweikampfe heraus, den Greve bekanntlich
, als in amtlicher Eigenschaft thätig gewesen, ablehnte.]
Inzwischen erschienen im Verlage von Robert Lutz in Stuttgart
zwei Broschüren. Die erste, die den Titel: — „Die
Düsseldorfer Ehrenhändel, ein militärisches Vehmgericht"
— trägt, hat die Premierlieutenants a. D. v. Kamptz und
• Rhein zu Verfassern, die zweite, die den Titel: — „Die
Duellangelegenheit Freiherr v. Erhardt und F. v. Kamptz
gegen Referendar Dr. jur. Ewers vor dem Düsseldorfer
Ehrengericht" — führt, ist von dem Kaufmann Richard
v. Beckerath verfasst. Beide Broschüren wurden gleich nach
ihrem Erscheinen gerichtlich beschlagnahmt, und nachdem
der Commandeur der 14. Division, Generallieutenant Freiherr
v. Funck und der Bezirkskommandeur Freiherr v. Loesecke
den Strafantrag gestellt hatten, die Anklage wegen Beleidigung
des Ehrenrathes des Officierkorps gegen die erwähnten
Verfasser erhoben, v. Kamptz und Rhein sind jedoch ins
Ausland geflüchtet, es kann daher heute nur gegen
v. Beekerath verhandelt werden. — Dieser hat in seiner
Broschüre nicht nur die erwähnten, bereits abgeurtheilten
Presserzeugnisse abgedruckt, er beschuldigt ausserdem den


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