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Kurze Notizen.
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zielbewußt und unentwegt fortgeführte Bekämpfung der
Vivisektion (der „wissenschaftliehen* Versuche an lebenden
Tieren), dieser maßlosesten und grausamsten Tierquälerei,
unter Heranziehung der österreichischen Ärzteschaft, bringt
uns tagtäglich neue, großenteils geradezu begeisterte Zustimmungskundgebungen
aus Ärztekreisen; einem nicht geringen
Teile derselben sind kernige, zündende Aussprüche
in Aphorismenform angefügt, welche ausnahmslos vernichtende
Urteile über diese infamste aller „ Forschungs-
Methoden tt enthalten. Wie nicht anders zu erwarten war,
trafen auch Kundgebungen im entgegengesetzten Sinne ein;
unter diesen befinden sich einige, die ihrer Fassung wegen
einem betrunkenen Droschkenkutscher oder dem Hausknechte
irgend einer Spelunke alle Ehre machen würden!
Und — das Bezeichnendste für die edlen, graduierten Verfasser
solch feiner Gallenergüsse — alle diese Herren haben
„ vergessen % ihre Namen darunter zu setzen! Wenn derlei
„Zierden* der exakten medizinischen „Kunst und Wissenschafttt
, daher auch Verteidiger der himmelschreiendsten
aller Tierschindereien, schon den traurigen Mut besitzen,
sich ihren edler gesinnten, menschlich fühlenden Standesgenossen
gegenüber in den unflätigsten Ergüssen ihrer ohnmächtigen
Wut zu ergehen — denn die Vivisektion, dieser
Auswuchs einer entarteten Wissenschaft*, wird doch früher
oder später von der Bildfläche verschwinden! —, dann
sollten sie auch den Mut aufzubringen vermögen, ihre Gesinnung
, bezw. die zu Papier gebrachten Offenbarungen derselben
mit ihrem vollen Namen zu decken. — Die Kaste
der Vivisektions - und Messer - Mediziner kann wirklich
stolz sein auf solche Genossen! Soll die Wissenschaft
schon als leuchtende Sonne gelten, so bilden sie, gelinde
gesagt, Sonnenflecken dunkelster Art. Bund gegen die
Vivisektion in Osterreich, Sitz Graz."
d) Haftentlassung des „Mediums" Abend.
Das Kammergericht hat laut „Berl. Lok.-Anz." vom 17. Nov.
er. in seiner gestrigen Sitzung den Haftbefehl gegen Frau
Abend und ihren Ehemann infolge der eingelegten Beschwerde
aufgehoben. In dem Beschluß des Kammergerichts
wurde entsprechend den Ausführungen des Verteidigers
Dr. Alsberg anerkannt, daß in dem Haftbefehl der Fluchtverdacht
nicht ausreichend begründet und daß die von der
Strafkammer als Haftgrund angenommene Verdunkelungsgefahr
nicht durch positive Tatsachen erwiesen sei. Nach
Verkündung dieses Senatsbeschlusses gab der Oberstaatsanwalt
telephonisch der Gefängnisdirektion Anweisung, das
Ehepaar aus der Haft zu entlassen. Beide wurden um die
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