Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
75.1957
Seite: 102
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1957/0102
Freiburgs großer Oberbürgermeister Dr. Winterer vertrat den Vertragsentwurf
nach seiner Verabschiedung im Stadtrat am 3. Oktober 1912 in
einer temperamentvollen Rede vor dem Bürgerausschuß und fand schließlich
unbeschadet einiger kritischer Stimmen zur Frage der Kostenverteilung zwischen
den Partnern die einhellige Billigung des Gremiums.

Kaum war indessen die rechtliche Grundlage für den Beginn des gemeinsamen
Werkes gelegt, als auch schon eine lebhafte Auseinandersetzung über
seine Durchführung einsetzte. Diese drehte sich im wesentlichen um die Frage,
welchem Architekten die Ausführung des Bauvorhabens zufallen sollte. Der
Widerstreit der Ansichten, ob einheimischen oder auswärtigen Architekten der
Vorzug zu geben sei, spiegelt sich in dickleibigen Akten der Stadtverwaltung
und hatte nur einen Erfolg, nämlich den Beginn des Werkes sichtlich zu erschweren
und zu verzögern. Dem leider nur allzu Menschlichen fiel schließlich
sogar die Planung des aus einem Wettbewerb als ersten Preisträger hervorgegangenen
Oberbaurats Professor Dr. Billing, dem nachmaligen Architekten
des neuen Kollegiengebäudes, zum Opfer, und Planbearbeitung sowie Bauausführung
wurden dem Städtischen Hochbauamt übertragen, dem schließlich
vom Stadtrat Regierungsbaumeister Karl Gruber als Leiter des Neubaubüros
der Universitätskrankenhäuser beigegeben wurde. Mittlerweile schrieb man
das Jahr 1914. Als der Krieg ausbrach, waren eben die Pläne und Kostenberechnungen
für die Medizinische Klinik nebst den dazugehörigen Betriebsund
Verwaltungsgebäuden ausgearbeitet. Die Hoffnung, trotzdem das Werk
noch beginnen zu können, erwies sich alsbald als trügerisch, so daß am 19. Dezember
1914 das Städtische Hochbauamt sich genötigt sah, den Antrag zu
stellen, die Krankenhausneubauten bis zur Beendigung des Krieges zurückzustellen
.

Die durch den Lärm der Waffen erzwungene Ruhepause gab den drei
Partnern des Vertrages willkommene Gelegenheit, noch offengebliebene rechtliche
Fragen eingehend zu erörtern. Insbesondere bereitete der notwendige
käufliche Erwerb des Geländes der Heiliggeistspitalstiftung erhebliche Sorgen,
da er der Stadt auf Grund der vertraglichen Abmachungen eine schwere Zinsenlast
aufgebürdet hätte, deren Übernahme sie nach Einstellung der Bauausführung
bis zum Friedensschluß verschoben sehen wollte. Dieses Ziel konnte die
Stadt schließlich auch im Einverständnis mit dem Ministerium des Kultus und
Unterrichts im Mai 1915 erreichen. Nach vorübergehenden Erwägungen in den
Jahren 1916 und 1917, trotz der Kriegszeiten etwa ein bescheideneres Projekt
zu beginnen, griffen Staat und Stadt schon im November 1918 erneut die
Klinikfrage auf. Der Stadtrat vertrat jedoch vom Beginn dieser Gespräche an
die Ansicht, daß der Vertrag über den Bau und Betrieb der neuen klinischen
Krankenhäuser, durch die Zeitverhältnisse überholt, einer gründlichen Änderung
bedürfe, wenn überhaupt ein Ergebnis erzielt werden wolle. Die überaus
angespannten finanziellen Ä^erhältnisse nötigten zu einer Überprüfung der
gesamten Planung, um zu einer sparsameren Ausführung zu gelangen.

Mittlerweile waren die Raumverhältnisse der städtischen Krankenhäuser
in Freiburg immer unzulänglicher geworden. Die Not der Zeit auf der einen
Seite und die unabweisbaren Bedürfnisse der Krankenhausversorgung auf der
anderen Seite führten schließlich zur Erarbeitung eines neuen, des zweiten
Vertrages über den Bau und Betrieb neuer klinischer Krankenhäuser, der am
1. Dezember 1919 dem Bürgerausschuß zur Beratung vorgelegt wurde. Auch
dieser Vertrag hielt am Gelände des ersten Vertrages fest, sah indessen ledig-

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