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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
75.1957
Seite: 103
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lieh die Errichtung einer Medizinischen und einer Chirurgischen Klinik in
erweiterungsfähiger Form mit zunächst je 150 Betten und einem zusätzlichen
Isoliergebäude für die Medizinische Klinik mit etwa 40 Betten vor. Die Kosten
der Bauplatzerwerbung und der Bauausführung einschließlich der Einrichtungskosten
waren nach diesem Vertrag vom Staate und der Stadt je hälftig
zu tragen und in einem Zeitraum von drei Jahren in gleicher Weise aufzubringen
. Eine Beteiligung der Stiftungen schied man dieses Mal aus. Der Aufbringung
der Kosten entsprechend sollten Staat und Stadt Miteigentümer der
neuen Bauten einschließlich Bauplatz und Einrichtung zu gleichen Teilen werden
. Auch dieses Mal einigte man sich darüber, mit dem Bezug der neuen
Kliniken sowohl diese wie auch die alten in Gebrauch bleibenden Krankenhausgebäude
sowie die Dermatologische, die Hals-, Nasen- und Ohrenklinik nebst
der Hilda-Kinderklinik in den gemeinsamen Betrieb des Staates, der Stadt und
der Krankenhansstiftungen zu nehmen. Dem Staat verblieben die im ersten
Vertrag schon festgelegten besonderen Teile der Betriebsausgaben unverändert,
während nunmehr zu den erforderlichen Betriebszuschüssen Staat und Stadt
je eine Hälfte beizusteuern hatten. Auch der früher vereinbarte Verwaltungsrat
blieb in seiner Zusammensetzung und in seiner Aufgabenstellung unangetastet
.

Oberburgermeister Dr. Thoma, dem kaum ein Jahr nach Kriegsschluß
die damals gewiß nicht leichte Aufgabe oblag, das Vorhaben zu vertreten,
konnte am 1. Dezember 1919 nach einer lebhaften Aussprache schließlich eine
Mehrheit von 71 Bürgerausschußmitgliedern aus einer Zahl von 84 Erschienenen
erreichen. Dieses Mal hatte man, um einer möglichen neuen Auseinandersetzung
um die Wahl eines geeigneten Architekten zu entgehen, von vornherein der
Stadt die Überarbeitung der vorhandenen Klinikbaupläne sowie die gesamte
Baiiausf ührung übertragen. Trotzdem stand auch dieser zweite Versuch, endlich
zu neuen klinischen Krankenhäusern zu kommen, nicht unter einem glücklichen
Stern. Als sich im September 1920 auf Grund eingehender Berechnungen
herausstellte, daß das Projekt sich auf über 40 Millionen Mark stellen würde,
und bereits zu überblicken war, daß auch diese Summe nicht ausreichen werde,
zeichnete sich bereits deutlich die aufkommende finanzielle Misere der Inflationszeit
ab. Dem Ansinnen der Stadt gegenüber, eine Erhöhung der Beteiligung
des Staates über die hälftigen Kosten hinaus zu erwägen, verschloß sich
das Unterrichtsministerium von allem Anfang an mit Nachdruck. Trotzdem
hielt der Stadtrat an seiner dem Vertrag von 1919 gegebenen Zustimmung
grundsätzlich fest. Die Krankenhaussorgen der Stadt, die in einem Betriebsfehlbetrag
mit 3,18 Millionen im Oktober 1920 einen deutlichen und erschreckenden
Ausdruck fanden, rissen indessen nicht ab. Ihrer Grundsatzbereitschaft,
die Neubauten trotz allem in Angriff zu nehmen, stellte sich in gleichem Zeitpunkt
der unbedingt ablehnende Standpunkt des damaligen Finanzministers
Köhler entgegen. Er meinte, es sei für Staat und Stadt das beste, die Frage
vorläufig beruhen zu lassen, denn es sei ein Ding der Unmöglichkeit, die Mittel
für einen Neubau aufzubringen. Er räumte zwar ein, daß die Stadt kaum mehr
als die bereits zugesagten 8 Millionen übernehmen könne und hoffte auf eine
Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in nicht allzu langer Zeit, die dann
eine Ausführung des Baues gestatten könnte.

In der Folgezeit auftauchende Bestrebungen, das für die Klinikbauten vorgesehene
Gelände anderen Bauzwecken dienstbar zu machen, fanden keinen
Anklang.

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