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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
75.1957
Seite: 105
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triebes aufzubringen, war zunächst Aufgabe des Betriebs selbst, wobei auch
jetzt der Staat die Bezüge der Klinikdirektoren, der Assistenten und Hilfsassistenten
vorweg übernahm und wie bisher die wissenschaftlichen Aversen
trug. Etwaige Fehlbeträge hingegen sollten mit drei Fünfteln vom Staat und
mit zwei Fünfteln von der Stadt beigeschossen werden. Gleichzeitig übernahm
der Staat die bisherigen städtischen Beamten der Krankenhausverwaltung
zusammen mit allen Angestellten und Arbeitern mit allen Rechten und Pflichten
. Im Vertrage bekundeten die Partner erstmals ihr Einverständnis darüber,
daß durch die Überlassung der Stiftungsgebäude an die Vereinigten klinischen
Anstalten die Stiftungen alle ihnen der Universität gegenüber obliegenden
Verpflichtungen erfüllen, und daß zur Verfügung über das Erträgnis des Vermögens
der Stiftungen nach Maßgabe der Stiftungszwecke wie zur Verwaltung
der Stiftungen überhaupt lediglich der Stadtrat als örtliche Stiftungsbehörde
zuständig sei. Diese Absprache brachte das Ende langer und zeitweise mit
Schärfe geführten Auseinandersetzungen zwischen Stadt und Universität
wegen des Verwaltungs- und Verfügungsrechts über das Stiftungsvermögen.

Oberbürgermeister Bender sah sich infolge eines erheblichen Druckes
der Unterrichtsverwaltung mit der Mitteilung, daß der Finanzminister die
Aufnahme der erforderlichen Mittel in den Staatsvoranschlag und damit die
Vorlage des Vertrags an den Landtag ablehne, falls nicht noch im Laufe der
gleichen Woche die Zustimmung des Bürgerausschusses zu dem Vertrag erteilt
werde, genötigt, den Gegenstand noch auf die Tagesordnung einer auf den
6. März 1923 bereits anberaumten Bürgerausschußsitzung zu setzen. Der Begründung
der Vorlage und der Erläuterung der einzelnen Vertragsbestimmungen
durch den Oberbürgermeister, in der er die Vorzüge der Vertragsbestimmungen
für die Stadt gegenüber dem bisherigen Zustande hervorzuheben
vermochte, folgte nach einer kurzen Aussprache, die mit Dank und Anerkennung
die zähen Bemühungen des Stadtoberhauptes um das nunmehr Erreichte
feststellte, aber auch den AVunsch nach einer künftigen völlig paritätischen
Gleichbehandlung mit Heidelberg anklingen ließ, die Verabschiedung des Vertrages
; es stimmten 83 anwesende von 106 Bürgerausschußmitgliedern insgesamt
ohne Gegenstimme dem Vertragsabschluß zu. Die Stadt hatte damit
einen Teil ihrer Sorge um den Betrieb der Krankenhäuser los. Unerfüllt blieb
durch diesen Vertrag nach wie vor der Wunsch nach den längst notwendigen
Neubauten.

Die Zusammenarbeit zwischen Staat und Stadt im Gemeinschaftsbetriebe
wickelte sich in der Folgezeit ohne größere Reibungen ab, nachdem das Ministerium
des Kultus und Unterrichts am 10. Juli 1923 im Benehmen mit dem
Stadtrat die notwendige Satzung für den Verwaltungsrat erlassen hatte, bis
sich im Jahre 1936 erstmals eine ernsthafte Meinungsverschiedenheit unter den
Partnern ergab. Die Abrechnung des Gemeinschaftsbetriebes hatte nämlich
im Rechnungsjahr 1934/35 zum ersten Male seit Bestehen des Klinikvertrages
von 1923 einen Überschuß ergeben. Das Unterrichtsministerium vertrat den
Standpunkt, daß die Stadt unbeschadet ihrer Verpflichtung zur Tragung von
zwei Fünfteln der sich bei den Betriebskosten ergebenden Fehlbeträge an dem
nun erzielten Überschuß keinen Teil haben könne, weil der Vertrag nur die
Verteilung der Fehlbeträge, nicht aber jene der Überschüsse regle. Ein lebhafter
Streit der Juristen entbrannte. Er zog sich in einem über mehrere Jahre
währenden Schriftwechsel zwischen dem Ministerium und der Stadt dahin.
Den zeitweilig aufgetretenen Gedanken, den Streitfall einem Schiedsgericht zu

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