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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
75.1957
Seite: 106
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unterbreiten, wies die Stadt entschieden zurück und hegte ernsthaft die Absicht
, den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten zu beschreiten. Der Landes-
kommissär in Freiburg wurde mit der Angelegenheit befaßt und im Januar
1939 schließlich auch der Reichsminister des Innern bemüht. Als schließlich der
Minister des Kultus und Unterrichts sich im gleichen Jahre vermittelnd einschaltete
, vermochten Staat und Stadt sich endlich nach sechsjähriger Verhandlungsdauer
im September/Oktober 1942 über eine Nachtragsvereinbarung zu
einigen, die auf der einen Seite gewissen staatlichen Wünschen, auf der anderen
Seite aber auch dem Hauptanliegen der Stadt auf ihr Recht zur Beteiligung an
Überschüssen Rechnung trug. Damit war der unerfreuliche Streit durch einen
für die Stadt im ganzen recht annehmbaren Vergleich beigelegt. Man änderte
zwar die Vereinbarung im Jahre 1943 in ihrem Wortlaut noch einmal unwesentlich
ab, ohne jedoch ihren Inhalt anzutasten.

Der Gedanke an die Durchführung des Bauvertrages von 1919, der durch
die Nachkriegswirren und die Inflation einen tödlichen Stoß zu erhalten haben
schien, lebte indessen, wenn auch manchmal einer verlöschenden Flamme gleich,
stets weiter. Mannigfache Erwägungen interner Art über die Bauplatzfrage
wurden angestellt, bis eine gemeinsame Eingabe der Stadt und der Universität
an den Badischen Landtag im Mai 1925 eine neue Initiative einleitete. Die
unzureichenden hygienischen Verhältnisse und die immer offener zutage
tretenden Mißstände, die weder durch bauliche Verbesserungen und Erweiterungen
der alten Anlagen zu beseitigen waren und sich auch auf die wissenschaftliche
Forschung und die Lehrtätigkeit immer nachteiliger auswirkten,
waren nachhaltig im Sinne einer Beschleunigung neuer Verhandlungen über
einen dritten Bauvertrag spürbar. Der Minister des Kultus und Unterrichts
übersandte unter dem Eindruck der Denkschrift der Stadt und der Universität
bereits am 2. Juni 1925 einen vorläufigen Vertragsentwurf. Oberbürgermeister
Bender setzte sich, gestützt auf die reichen Erfahrungen bei seinen Verhandlungen
mit dem Staat über den Abschluß des Betriebsvertrages von 1923, energisch
für die flüssige Behandlung der Frage ein und konnte schließlich dem
Stadtrat am 15. Oktober 1926 den Vertragsentwurf, dem ein Gesamtprojekt
des damaligen Oberregierungsbaurats A. Lorenz zugrunde lag, zur Billigung
vorlegen. Schließlich brachte er nach Zustimmung des Stadtrats das Projekt
am 29. Oktober 1926 vor den Bürgerausschuß. Er vermochte zu berichten,
daß der Haushaltsausschuß des Landtages bereits am 22. Juli 1926 und das
Plenum des Landtages am 30. Juli 1926 das Gesamtprojekt und die Einstellung
der ersten Raten für Geländeerwerbung und Bau in den Voranschlag des Landes
genehmigt hatten.

Die umfangreiche Vorlage enthielt nicht weniger als sechs Anträge an den
Bürgerausschuß. Zunächst wurde die Genehmigung des nunmehr dritten Vertrages
über den Bau und den Betrieb der neuen klinischen Krankenhäuser zwischen
der Badischen Unterrichtsverwaltung, der Stadt Freiburg und den Freiburger
Krankenhausstiftungen - - ursprüngliche, Wenzinger- und Eck-Stiftung - - erbeten
. Sodann sollte der Stadtrat ermächtigt werden, im Rahmen des Vertrages,
des Gesamtplanes und der Gesamtkostenübersicht die notwendigen Vereinbarungen
mit der Unterrichtsverwaltung über die Durchführung des Vertrages
und die Erbauung der einzelnen Kliniken zu treffen. Ferner war der Kaufvertrag
der aus dem badischen Fiskus mit drei Fünftel Anteil und aus der
Stadt Freiburg mit zwei Fünftel Anteil bestehenden Klinikgemeinschaft mit
der Heiliggeistspitalstiftung sowie der Stadt Freiburg über den Erwerb des

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