Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., H 465,da
Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
75.1957
Seite: 107
(PDF, 44 MB)
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wesentlichsten Baugeländes für die klinischen Krankenhäuser gutzuheißen und
der Stadtrat zum Erwerb weiteren für die Klinikneubauten erforderlichen
Geländes aus Privatbesitz zu angemessenen Preisen oder gegebenenfalls im
Wege der Enteignung zu ermächtigen. Für den auf die Stadt entfallenden
Kostenanteil der Geländeerwerbung und der Baukosten war ein Kredit von
7 000 000 RM zu bewilligen. Weiter sollte als erster Abschnitt der Klinikbauten
der Hauptbau der Medizinischen Klinik mit einem Kostenvoranschlag in Höhe
von 2 638 248 RM, wovon auf die Stadt rund 1 000 000 RM entfielen, gebilligt
werden. Schließlich wurde die Zustimmung des Bürgerausschusses erbeten, zur
Deckung der Kosten und Tilgung der erforderlich werdenden Kapitalaufnahmen
alljährlich mindestens 450 000 RM in den städtischen Voranschlag einzustellen
bei gleichzeitiger Erhebung einer weiteren Gemeindeumlage in Höhe
von 5 Rpf vom Grundvermögen und 7,5 Rpf vom Betriebsvermögen auf die
bisherigen Steuerwerte des Grund- und Betriebsvermögens.

Wenngleich einige Abänderungsanträge aus der Mitte der Versammlung
eingebracht waren, wurden die Anträge der Vorlage in namentlicher Abstimmung
mit 72 Stimmen bei Stimmenthaltung der Grund- und Hausbesitzerfraktion
schließlich angenommen. Damit war nach jahrzehntelangen Bemühungen
ein erneuter entscheidender Schritt zur Verwirklichung der Klinikbauten
als Gemeinschaftswerk getan.

Nach dem neuen Vertrag, der zunächst aus Gründen der rechtlichen Klarheit
den Bauvertrag des Jahres 1912 ausdrücklich aufhob, hatten der Landesfiskus
und die Stadt Freiburg gemeinschaftlich das zum Bau der neuen klinischen
Krankenhäuser erforderliche Gelände käuflich zu erwerben. Auf diesem
Gelände sollten dann die Medizinische Klinik, die Chirurgische Klinik, die
Frauenklinik, die Hals-, Nasen- und Ohrenklinik und die Orthopädische Klinik
nebst ihrer inneren Einrichtung als Gemeinschaftsunternehmen des Staates
und der Stadt errichtet werden, während die Freiburger Krankenhausstiftungen
nicht mehr beteiligt waren. Mit der Medizinischen Klinik wollte man beginnen
und gleichzeitig mit der Erstellung der notwendigen Wirtschaftsgebäude. Die
Unterrichtsverwaltung übernahm die Bearbeitung der vorhandenen Klinikbaupläne
, die Fertigstellung der Kostenvoranschläge, wie auch die gesamte
Bauausführung. Bei der Vergebung der Bauarbeiten und Lieferungen waren
bei im übrigen gleichen Bedingungen die ortsansässigen Unternehmer und
Firmen vorzugsweise zu berücksichtigen. Planung und Kostenvoranschläge
sowie alle während der Ausführung etwa notwendig werdenden wichtigen Planänderungen
unterlagen der vorherigen Genehmigung der Unterrichtsverwaltung
und des Stadtrates. Zur Beratung besonderer Baufragen mit dem Bezirksbauamt
und Beaufsichtigung der Bauausführung wurde eine Kommission bestellt
, der ein weitgehendes Vorschlags-, Auswahl-, Beratungs- und Beschlußrecht
eingeräumt wurde; sie setzte sich aus drei von der Unterrichts Verwaltung
und zwei vom Stadtrat zu ernennenden Mitgliedern zusammen. Der Vertrag
bemaß den Kaufpreis des Baugeländes und die Kosten der zu erstellenden
Klinikneubauten nebst Einrichtung auf einen seinerzeit auf 16 000 000 RM
geschätzten Betrag, der mit drei Fünftel dem Staat und mit zwei Fünftel der
Stadt zur Last fallen sollte. Im gleichen Verhältnis sollte Staat und Stadt das
Miteigentum an den Baugrundstücken, den Neubauten und der Einrichtung
erhalten. Den Krankenhausstiftungen wollte man jeweils nach Inbetriebnahme
der in Betracht kommenden Neubauten, spätestens aber mit der Fertigstellung
des gesamten neuen Krankenhauses, ihre bisherigen zu Krankenhauszwecken

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