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Schau-ins-Land: Jahresheft des Breisgau-Geschichtsvereins Schauinsland
75.1957
Seite: 201
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ensteende interessen widerumb zur gangbarkhait gebracht werden mechten,
item was für ein provisional- oder interims mitl der bezahlung zugebrauchen,
damit die professores nit anderwertige glegenhaiten suechen, und sich hin-
weckh begeben, auch wie selbe bey khonfftig besserer bezahlung zum fleis
anzumahnen, in gleichen wie die professores juris bei der vorderösterreichischen
Regierung14 zum rath appliciert werden khundten"15.

Die Lösung des für den Fortbestand der Albertina wichtigsten Problems,
nämlich ihr die ausständigen Gefälle und Kapitalien wieder zuzuführen, war
jedoch eine äußerst schwierige Aufgabe. Soweit die Schuldner der landesfürstlichen
Jurisdiktion unterstanden, konnte man sie gegebenenfalls mit Gewalt
zwingen, ihre Schulden abzutragen: so wurde zum Beispiel den Ehingischen
Ständen in Schwäbisch-Österreich angedroht, daß man gegen sie „bey ermang-
lender guetwilliger satisfaction, executive zuverfahren" gewillt sei16. Doch
wie wenig letztlich solche Drohungen bewirkten angesichts der Tatsache, daß
„ieder bei den khriegs zeiten zu retung leib und guet in particular schulden
gefallen" und manch einer genötigt war, „erst iezt ein neues haußwesen anzurichten
"17, mag man daraus schließen, daß es noch nach Jahren Schuldner
der Albertina gab, „so unter" der habsburgischen Jurisdiktion „gesessen, und
aigenthumbliche oder lehen gieter haben"18. Außerdem zählten viele dieser
Ausstände zu den Ensisheimischen Kammerschulden, „welche schulden . . .
under die division, so mit der Chron Franckhreich zugeschehen hat, gehern"18;
an ihre Einbringung war so lange nicht zu denken, als die französische Krone
ihrer vertraglichen Verpflichtung19, zwei Drittel aller Ensisheimischen Kammerschulden
abzustatten, nicht nachkam.

Bereitete es also schon große Schwierigkeiten, die österreichischen Untertanen
zur Zahlung ihrer Schulden bei der Universität zu bewegen, so war es
geradezu ein hoffnungsloses Unterfangen, „die immediate unter dem Reich
angesesßne Schuldner zu bezahlung zutreiben"20. Zwar wurde im Jahre 1654
ein oberösterreichischer Regimentsrat zum Reichstag nach Regensburg entsandt
, um bei Kaiser Ferdinand III. deswegen vorstellig zu werden15; er hatte
dabei aber ebensowenig Erfolg wie die vom Erzherzog Ferdinand Karl in den
folgenden Jahren an den kaiserlichen Hof „der universitet halber abgangne
fürschreiben"20.

Noch aussichtsloser war es schließlich, dem Jesuitenorden, der seit dem
Jahre 1620 die humanistischen und philosophischen Lehrstühle sowie einige
der Theologischen Fakultät an der Albertina innehatte, wieder „die gefeil
von" seinen „in Elsaß habenden giethern als closter Ölenberg, St. Ulrich, und
Morand"15 zuzuführen. Diese drei dem Jesuitenorden zur Unterhaltung seiner
Theologieprofessoren im Jahre 1621 beziehungsweise 1626 (Ölenberg) von
Erzherzog Albrecht V. übermachten Klöster waren nämlich „den Patribus
Societatis Jesu . . . von der Chron Franckhreich . . . schon von langer zeit her
arrestiert worden"15.

14 Die für den vorderösterreichischen Breisgau zuständige vorderösterreichische Regierung hatte seit 1651
ihren Sitz in Freiburg.

15 Innsbruck, An Fr. Dt. 1654, Lib. 74, S. 115.

10 Innsbruck, Kopialbücher, Einlauf von der Fürstlichen Durchlaucht (Von Fr. Dt.) 1655/56, Lib. 29, S. 485.

17 Innsbruck, An Fr. Dt. 1654, Lib. 74, S. 452.

18 Innsbruck, An Fr. Dt. 1660, Lib. 79, S. 507.

19 Instrumentum Pacis Caesareo-Gallicum Monasteriense § 89.

20 Innsbruck, An Fr. Dt. 1656, Lib. 76, S. 573.

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