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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0008
scheinenden Reichsadler in ihre Siegel aufgenommen haben. Ihnen sind dann
die Städte des Adels gefolgt, indem sie meist Reiterbilder ihrer Stadtherren
übernahmen. Landesherrliche Wappen, deren sich Fürsten und Adel nicht
vor der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts zu bedienen beginnen, sind erst
nach der Mitte des 13. Jahrhunderts im städtischen Siegelbild geführt worden.
Man hat sich dabei nicht immer ganz genau an das Vorbild gehalten, sondern
es gelegentlich in Einzelheiten abgewandelt.

Nun dürfen aber die städtischen Siegel keinesfalls als Wappen der betreffenden
Orte angesehen werden, obwohl die Fälle nicht selten sind, daß sich
die Stadtwappen aus den städtischen Siegeln bzw. umgekehrt entwickelt haben.
Die Wappen haben nämlich eine ganz andere Herkunft als die Siegel. Sie
nehmen ihren Ausgang von den kämpfenden Ritterheeren des 12. Jahrhunderts15
. Damals hatte der Stand der Rüstungen solche Formen erreicht, daß
die Kämpfenden kaum mehr von einander zu unterscheiden waren. Es bedurfte
also besonderer Erkennungszeichen, um die kämpfenden Parteien wieder
für Feind und Freund kenntlich zu machen. Diese Aufgabe wurde dem
ritterlichen Schild zuteil, der dem Gegenüber als Schutz entgegengehalten
wurde. Auf ihm wurden zuerst besondere Kennzeichen angebracht. Diese wurden
bald sehr mannigfaltig ausgestaltet und besondere allerdings nicht völlig
starre Regeln für ihre Darstellung entwickelt. Unter diesen Verhältnissen ist
es zu verstehen, daß die Städte zunächst keiner eigenen Wappen bedurften.
Solange ihre Heere mit den Truppen des Kaisers oder der Landesherren
kämpften, führten sie deren Wappen und Abzeichen. Erst als die Städte in
zunehmendem Maße selbständige militärische Unternehmungen zu führen
begannen, machte sich auch das Bedürfnis nach eigenen Wappen bemerkbar.
Infolgedessen erscheinen städtische AVappen nicht vor dem 14. Jahrhundert.

Auch das Freiburger Wappen kommt nicht vor der Mitte dieses Jahrhunderts
vor16. Das rote Kreuz im weißen Feld ist vermutlich ein ursprüngliches
Falmenzeichen. Es wird aus dem Stadtbanner hervorgegangen sein.
Gewöhnlich nimmt man an, daß es der Fahne eines der drei Stadtpatrone,
des heiligen Georg, entnommen worden ist. Zur endgüldigen Klärung dieses
Problems, das uns hier nicht interessieren soll, müßte die Ikonographie dieses
Heiligen ebenso untersucht werden wie die Entstehung ähnlicher Kreuzwappen
, die bekanntlich im deutschen Südwesten, in der Schweiz und Savoyen
keinesfalls selten sind. Auch die Frage, ob nicht doch ein Zusammenhang mit
den urkundlich belegten Marktkreuzen und ähnlichen Bannzeichen besteht,
wäre erneut zu prüfen.

Unsere Aufmerksamkeit soll nun nicht diesen Problemen, sondern denen
der älteren Stadtsiegel gelten. Das bisher älteste überlieferte Siegel der Stadt
Freiburg ist bekanntlich nur am sogenannten Stadtrodel von etwa 1218 erhalten
(Abb. 1)1T. Es hat einen Durchmesser von 52 mm und stellt ein von zwei

15 vgl. jetzt Schramm Herrsehaftszeichcn a.a.O. Bd. III, S. 966 ff.; O. Renkhoffj Stadtwappen
und Stadtsiegel, Festschrift Edmund E. Stengel, Münster-Köln 1952, S. 56 ff.

16 vgl. Poinsignon a. a. O., S. 9 ff.

IT vgl. Hefele, Freiburger UB, Bd. I, S. 14 f. Nr. 51, Text zu den Siegeltafeln S. 11, Siegeltafel 1,
1 u. 2. Die Legende des einzigen erhaltenen Abdrucks ist z. T. zerstört. Den vollen Text nach einem
bisher unbekannten Siegel zeigt eine Zeichnung in dem Compendium actorum scu Annales Sancü Pctri
in nigra silva des P. Gregorius Baumeister (GLA Karlsruhe, Bd. I, 1758, fol. 42 Nr. 6), die
mir Herr Oberarchivrat Dr. Wellmer dankenswerterweise zugänglich machte. — Wegen seiner
Größe hält F. H e f e 1 e (Freiburger UB Bd. I, S. 15) das vorliegende Typar für ein sogenanntes kleines
Siegel. Der Stempel II wäre dann als das zu Stempel I gehörige und etwa gleichzeitig verwendete
große Siegel anzusehen. Bedenklich gegen diese Annahme stimmt nur, daß an dein Stadtrodel von etwa
1218 das kleine Siegel I angebracht wurde. Wahrscheinlich war damals Stempel II noch nicht vorhanden.
Auch stilistisch gesehen liegt zwischen Stempel 1 und II ein Abstand.

S


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