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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0010
read aus dem Tor ein Hirsch hervorbricht. Die Einzelheiten brauchen uns
hier nicht aufzuhalten. Wahrscheinlich erklärt sich dieses Siegelbild im Falle
Angermünde daraus, daß hier ein älterer Stadtteil den Namen Jägerdorf
trägt. Es wird aber die Frage zu stellen sein, ob nicht der Freiburger Bläser
in einem Zusammenhang mit der Jagd steht. Man ist versucht, hier Verbindungen
nachzuspüren, weil die Jagd- und Wildbänne im Schwarzwald und
im Breisgau für die Urach-Freiburger Grafen im 13. Jahrhundert eine bedeutende
Rolle gespielt haben müssen22. Ob die Grafen von Urach auch im
Wappen oder als Helmzier ein Florn geführt haben, ist umstritten23. Jedenfalls
erscheint das Horn allein auch seit dem 13. Jahrhundert im Wappen der
Stadt Urach, wohin es eigentlich nur aus dem gräflichen Emblemen gekommen
sein kann24. Und 1271 zeigt ein Siegel Graf Heinrichs, des jüngeren Sohnes
Graf Konrads I. und zugleich Stifters der Linie Badenweiler, zwei Hörner als
Helmzier des reitenden Fürsten25. Auch später kommen ähnliche Helmzieren
bei Wappen von Angehörigen des Grafenhauses vor26. Es wäre nun freilich
auch denkbar, daß diese Hörner auf die Grafen von Neuffen zurückzuführen
sind, deren traditionelles Wappen sie waren27. Bekanntlich war Graf Egino V.
von Urach-Freiburg mit Adelheid von Neuffen verheiratet. Es wäre nicht
ausgeschlossen, daß die Nachkommen dieses Ehepaares auch Teile des mütterlichen
Wappens übernommen hätten. Andererseits muß aber an der Bedeutung
der Breisgauischen Wildbänne, welche die Uracher als Basler Lehen
von den Zähringern ererbt hatten, festgehalten werden. Sagt doch Albert von
Beheim in der Mitte des 13. Jahrhunderts in einer Charakteristik des schwäbischen
Adels von den Grafen „Domus de Urach venationibus delectatur"28.
Durch die Forschungen von Karl Bosl wissen wir heute, daß der Jagd- und
Wildbann für zielstrebige Adlige ein sehr wichtiges Recht war20. Seine Bedeutung
lag weniger in den Jagdrechten als in einer Reihe damit verbundener
Hoheitsrechte, die leicht als Grundlage zum Ausbau einer landesherrlichen
Stellung benutzt werden konnten. Wenn wir ferner auf Grund der bereits
zitierten Bestimmungen des Schwabenspiegels die Einwirkungen der Stadtherren
auf die städtischen Siegel sehr hoch veranschlagen, dann wäre es nicht
ausgeschlossen, in dem Bläser einen Hinweis auf die Stadtherrschaft zu sehen.

Wenden wir uns nunmehr dem wichtigsten Siegeltypar der Stadt Freiburg,
dem Stempel IV zn, der deshalb auch so wichtig ist, weil sich alle späteren
Siegelstempel an dieses Vorbild gehalten haben. Nur in der äußeren Form
der Darstellung hat man dem Zeitgeschmack später gelegentlich kleine Konzessionen
gemacht. Sonst war aber mit diesem Siegelbild das Siegel der Stadt
Freiburg für die späteren Jahrhunderte festgelegt worden. Das Siegel kommt

22 H. Büttner, Egino von Urach-Freiburg, Veröff. a. d. Fürstl. Fürstenbergischen Archiv, H. 6,
Donaueschingen 1939, S. 25. W. Frank, Das Zähringer Erbscliaftsgebiet der Grafen von Urach,
Freib. Z., Bd. 2, ebd. 1872, S. 92.

23 A. Eitel. Die Siegel der Grafen von Freiburg, Freib. Z., Bd. 29, ebd. 1913, S. 221; S. R i e z 1 e r ,
Geschichte d. fürstl. Hauses Fürstenberg, Tübingen 1883, S. 282. Offen bleibt das Problem bei O. v.
Alberti, Württembergisches Adels- und Wappenbuch, Stuttgart 1889 ff., Bd. I, S. VIII. Ablehnend:
F. K. ( v. Hohenlohe-Waldenburg), Zur Geschichte des Fürstenbergischen Wappens o. O.
u. J., S. 11 ff. Dsgl. F. F r h. v. Gaisberg-Schöckingen, Das Königshaus und der Adel
von Württemberg, Pforzheim 1908, S. 9 ff.

24 v. Alberti, Württembergisches Adels- und Wappenbuch a. a. O., Bd. I, S. VIII.

25 Riezler, Geschichte des fürstlichen Hauses Fürstenberg a. a. O., S. 114 ff., Abb. S. 113.
20 ebd. S. 276 Siegel der Gräfin Verene, vgl. S. 256, 282.

27 P. Ganz, Geschichte der heraldischen Kunst in der Schweiz, Frauenfeld 1899, S. 142, 152.

28 K. W e 1 1 e r , König Konrad IV. und die Schwaben. Württemb ergische Vierteljahreshefte. NF Bd. VI,
Stuttgart 1897,' S. 135, Anm. 5.

20 K. B o s 1 , Forsthoheit als Grundlage der Landeshoheit in Bayern, Gymnasium und Wissenschaft, 1930.

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