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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0017
allem aus formalen Gründen heraus gedeutet hat, wird also bestätigt'18. -
Die Anbringung eines dritten Turmes auf der stilisierten Burg des Stadt-
Siegels IV hat nun dem vorher in der Mitte zwischen den beiden Außentürmen
erscheinenden Bläser des Stadtsiegels III keinen Platz mehr gelassen. Man
half sich, in dem man jetzt zwei Bläser auf den beiden Außentürmen des
Stadtsiegels IV anbrachte. Eine solche Lösung kam ebenfalls dem Stilgefühl
des 13. Jahrhunderts entgegen, das auf Symmetrie ausgerichtet war. Es sei
hier nur an die Ausgestaltung des bisher einköpfigen Reichsadlers zum Doppeladler
erinnert.

Eine weitere Neuerung des Stadtsiegels IV sind die vier Sterne, die in dem
freien Siegelfeld um die Stadtburg herum gruppiert sind. Zunächst könnte
man mit Poinsignon ebenfalls geneigt sein, in ihnen ein rein ornamentales
Motiv oder eine Art von Beizeichen zu sehen. Sonne, Mond und Sterne kommen
schon recht früh auf Münzen vor, wo man sie im allgemeinen ebenfalls
als Beizeichen deutet. F. Wielandt vermutet, daß sie hier vielleicht den Besitz
von Bergrechten, also Regalien, symbolisch darstellen könnten49. Sehr häufig
werden Sterne auch auf Siegeldarstellungen von Geistlichen verwendet. Insbesondere
bei der Wiedergabe des Jüngsten Gerichts umgeben sie den göttlichem
W eltenrichter. Bahnte sich hier schon eine Beziehung zwischen Gerichtsdarstellungen
und dem Sternmotiv an, so wurde diese noch enger in Siegeln
weltlicher Großer und Herren. Das gilt insbesondere dann, wenn diese als
Richter charakterisiert werden sollten. Th. Ilgen hat deshalb in seinem großen
Westfälischen Siegelwerk den Stern geradezu als ein Gerichtszeichen angesprochen
"'0. Es würde wiederum abführen, wenn wir diesem Spezialproblem
jetzt noch weiter nachgehen würden51. Es sei nur auf einige besonders schlagende
Beispiele verwiesen. Auf einer sehr interessanten Urkunde des Bertold
von Fronhofen für Kloster Salem von 1260 befindet sich ein mit einem Kreuz
belegter Stern auf dem Siegel des Ausstellers52. Von der leider nur zum Teil
erhaltenen Siegelumschrift ist noch „iudicium pacis" zu lesen. Sonst erfahren
wir über dieses Landfriedensgericht weiter nichts, v. Weech, der Herausgeber
des Salemer Urkundenbuchs, macht dazu die sicher richtige Bemerkung: „Die
Führung eines eigenen Siegels deutet darauf hin, daß es sich um eine Institution
handelt, die mehr als bloß vorübergehende Bedeutung und Wirksamkeit
hatte, vielleicht ein Landfriedensbündnis schwäbischer Adliger." Daß es solche
Institutionen in sehr viel größerer Zahl gegeben hat, als bisher bekannt ist,
beweist ein Siegel des hessischen Landfriedensrichters von 1266, das ein aufrecht
stehendes Schwert mit der Umschrift „Sigillum executorum pacis Hassie"
zeigtn:!. Von der großen Reihe ähnlicher Siegelbilder seien hier nur noch der
besonders eindrucksvolle Siegelstempel des Mainzer Erzbischofs Heinrich II,
1282—1286, als Vorsitzender des thüringischen Landfriedensgerichts und das
Siegel der Niedorperambacht. eines friesischen Landgerichts, erwähnt54. Der

-'S Vgl. oben S. II.

19 K. Wielandt, Der Breisgauer Pfennig u. s. Münzstätten, Numismatische Studien, Heft 2, Hamburg
1951, S. 47.

60 Westfälische Siegel des MA, Münster 1882—1900, Bd. IV, Einl. S. 32.

51 Vgl. Kaufma n n , Studien über Amtssiegel a. a. O., S. 58 f.

52 C o d e x diploinaticus S a 1 e m i t a n u s , Bd. I, Karlsruhe 1885, S. 510 f., Nr. 355, Taf. XI,
Nr. 47.

63 Kauf m a n n , Studien über Amtssiegel a. a. O., S. 45 f., Abb. 20.

54 Posse, Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige a. a. O., Bd. II, Taf. 58, 2, vgl. Bd. V, S. 124,
ebd. auch weitere Landfricdenssiegel, ders. Die Siegel der Erzbischöfe und Kurfürsten von Mainz,
Dresden 1914, S. 11. - . Niedorperambacht: Corpus sigillorum Neerlandicorum.
sGravenhage 1957—1940, PI. 95, Abb. 561, Text S. 57. Weitere Beispiele: Kaufmann, Studien über

2 Schau-ins-Land

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