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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0032
dem Kaiser gekommen. Endlich wissen wir. daß Friedrich IL zwischen 1220
und 1225 einen Landfrieden erlassen hat101. Es ist vielleicht nicht abwegig,
auch hier Gründe für die Aufnahme der stilisierten Lilien als Symbole des
Königsfriedens in das Siegel Graf Eginos V. zu vermuten.

In sehr eindrucksvoller Weise begegnet uns die stilisierte Lilie weiter auf
dem dritten Siegel Rudolfs IV. von Habsburg, das von 1256—1273, also bis zur
Königswahl, gebraucht wurde (Abb. 23)102. Es handelt sich um ein Reitersiegel
der üblichen Form, auf dem der Dargestellte von fünf heraldischen Lilien umgeben
ist. Wenig später verwendet seine Gemahlin Gertrud das Familienwappen
der Habsburger, den Löwen, gleichfalls in einem mit Lilien belegten
Felde (Abb. 24)103. Da Frauen häufig das Wappen ihres Ehemannes in ihrem
Siegel gebrauchen, darf uns dies also nicht verwundern. Vielmehr können
wir in diesen beiden Fällen, nach allem, was wir bisher über das Liliensymbol
wissen, wieder mit ziemlicher Sicherheit die richterliche Stellung des Hauses
als Anlaß für die Führung des Symbols vermuten. Besaßen doch die Habsburger
seit 1135 die Landgrafschaft im Oberelsaff deren Errichtung, wie
Theodor Mayer gezeigt hat, mit der Sicherung der königlichen Rechte und
Besitzungen sowie dem zielbewußten Ausbau der Reichsverfassung im Znsammenhang
steht104. Im 13. Jahrhundert übten die Llabsburger ähnliche
Rechte in einem Teil des Zürichgaus, im Aargau und im Frickgau aus105. Es
entsteht die freilich nicht ohne eingehende Forschungen zu beantwortende
Frage, ob die Fünfzahl auf dem Siegel Rudolfs nicht auf die Zahl der verschiedenen
Rechte Bezug nimmt. Es braucht dabei nicht zu stören, daß dieses
Siegel während des Interregnums verwendet wird. Zweifellos mußte dem
aufstrebenden Hochadel gerade während dieser Zeit daran gelegen sein, die
wirkliche oder beanspruchte Herkunft seiner Rechte vom König herauszustellen10
". Ob man darüber hinaus an noch wenig bekannte und erforschte
regionale Landfriedenseinungen denken muß, bleibt offen. Es sei aber darauf
verwiesen, daß König Rudolf sich später den Ausbau regionaler Landfriedens-
bündnisse besonders angelegen sein ließ107.

Im gleichen Jahr 1256 siegelt nämlich auch der Graf Wolfgang von Verengen
mit einem Stempel, der neben dem Veringischen Wappenschild je einen
von zwei Lilien begleiteten Stern zeigt (Abb. 25)108. Über die reichrechtliche
Stellung dieses Hauses, das mit den jüngeren Landgrafen von Nellenburg auf
das engste verwandt war, wissen wir noch nicht sehr viel. Die Veringer
besaßen aber damals bereits ein Landgericht, für das Hans Jänichen Belege

101 Quellenwerk z. Entstehung der Schweizer Eidgenossenschaft. Abt. I
Urkunden, Bd. I, Aarau 1953, S. 129: MG Const. II, Nr. 88; S. 131: MG Const. II, Nr. 280, Nr. 284.

102 Posse, Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige a. a. O. Bd. I, Taf. 40, Nr. 3, Bd. V, S. 32, Nr. 5;
ÜB Züricli, Siegel, Lief. 3, Taf. 1, Nr. 2; J a h r b. des heraldischen Vereins Adler
i n W i c n , Jahrg. 9, Wien 1882, S. 93 ff.

los Posse, Die Siegel der deutschen Kaiser und Könige a. a. O.. Bd, I, Taf. 42, Nr. 6; UB Zürich, Siegel,
Lief. 4, Taf. 1, Nr. 1.

104 T h. Mayer. Über Entstehung und Bedeutung der älteren deutschen Landgrafschaften, ZRG, Germ.
Abt. 58, 1938, S. 210 ff., jetzt ders. Mittelalterliche Studien, Konstanz 1959, S. 187.

105 H. Am a n n , Die Habsburger in der Schweiz, Aargovia, Bd. 45, 1951, S. 125 ff.

iog B. Meyer, Die Sorge für den Landfrieden im Gebiet der werdenden Eidgenossenschaft, Diss. ph.il.
Zürich 1955, S. 20.

107 H. E. Feine, Die Territorialbildung der Habsburger im deutschen Südwesten, ZRG, Genn. Abt. 67,
Weimar 1950, S. 202 ff.; O. Redlich, Otto von Habsburg, Innsbruck 1905, S. 445 ff.; 555 ff.; Quellen-
werk zur Entstellung der Schweizerischen Eidgenossenschaf t a.a.O. Bd. I, S. 162, Nr. 547, S. 61;,
Nr. 1551, S. 632, Nr. 1376, S. 694, Nr. 1512, S. 765, Nr. 1661, Bd. II, S. 8, Nr. 18.

108 U B Zürich, Siegel, Lief. 5, Taf. 1, Nr. 8.

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