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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0041
im Mittelpunkt unserer Betrachtung stand, nicht das einzige Symbol des Königsfriedens
und des Königsbannes sowie anderer vom König abgeleiteter
oder abzuleitender Rechte. Eine ähnliche Aufgabe konnte zum Beispiel mit
dem weiteren Ausbau des Wappenwesens auch der Adler übernehmen, der
zimi Wappen der deutschen Kaiser und Könige geworden war149. So führt der
Schwager Rudolfs von Habsburg, der Freiherr Otto von Ochsenstein, als
Landvogt, Reichspfleger und Landfriedenshauptmann im Elsaß auf seinem
mit der Umschrift „Sigillum Ottonis de Ochsenstein, Advocati sacri imperii
per Alsaciam" versehenen Reitersiegel an der Stelle, wo wir die heraldische
Lilie erw arten würden, einen freischwebenden Reichsadler (Abb. 38)1;,u.

Der Gang unserer Untersuchung war in erster Linie auf die Deutung des
Freiburger Stadtsiegels ausgerichtet, das auch der Ausgangspunkt unserer
Nachforschungen gewesen ist. Es könnte nun aber auch in umgekehrter Reihenfolge
aus dem Vorkommen von stilisierten Lilien auf deutschen Siegeln
und Wappen in vorsichtiger Weise ein Rückschluß auf die rechtliche Stellung
der jeweiligen Siegler und Wappenführer gezogen werden. Ein solcher Versuch
dürfte allerdings kaum mehr im späteren Mittelalter möglich sein, weil
dort die Dinge schon wieder weitgehend anders liegen. Durch die Anwendung
dieser Methode würde aber ein Kernproblem von einer neuen Seite beleuchtet
werden, das die deutsche Forschung seit langem beschäftigt: Der königliche
Friedens- und Gerichtsbann, die Landfriedens- und Blutgerichtsbarkeit. Die
Bedeutung dieser Dinge für die Entstehung des Staates im modernen Sinne
ist bekannt. Wenn auch Siegel- und Wappenkunde ergänzendes Material,
bereitstellen könnten, dann würde das gewiß für den weiteren Gang der
Forschung nicht ohne Wert sein.

148 Kauf m ;i ii n , Studien über Amtssiegcl a. a. O., S. 23 ff.

150 TJB Zürich, Siegel Lief. 6, Taf. 3, Nr. 20; über die Tätigkeit Ottos von Ochsenstein als Landfriedensrichter
vgl. Quellenwerk zur Entstehung der Schweizer Eidgenossenschaft a. a. O., Bd. 2, S. 18, Nr. 41.

Nachtrag: Erst nach Abschluß dieses Aufsatzes wurden mir die Reitersiegel einiger Grafen von Orla-
münde bekannt, die ebenfalls unter dem Pferd stilisierte Lilien aufweisen: C. Chi. Frh. v. Reitze
n s i c i n . Regesten der Grafen von Orlamünde. Bayreuth 1871, Taf. II. 1. Graf Hermann I (t 1248)
und Hennann III. (t 1283), Taf. II, 5, Graf Heinrich IV. (t 1357), Taf. IV, 4, Graf Otto VII.
lt 1540). Da die Quellen sehr dürftig sind, ist die Deutung hier nicht ganz einfach. Immerhin richtet
Gral Siegfried III., der Vater Graf Hermanns IL. 1)89 ausdrücklich unter Königsbann (UB Etz-
stift Magdeburg 1. 425. vgl. H. Heibig, Der wettinische Ständestaat. Mitteid. Forsch. 4.
Münster-Köln 1955. S. 98 I.). Und Graf Heinrich IV. wird 1325 April 27 unter den thüringischen Land-
Friedensrichtern genannt (E b e r h a r d t , Die Gerichtsorganisation der Landgrafen von Thüringen
a. a. O., S. 125). s

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