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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1960/0112
auf dem Schloß zu Holzhausen. Einer von ihnen, Baron Andreas von Harsch,
ließ zu Beginn des 17. Jahrhunderts neben der Kapelle ein Bruderhaus errichten
, um dem weiteren Verfall derselben Einhalt zu gebieten. Die Eremitage
fiel wahrscheinlich den Reformen des 18. Jahrhunderts zum Opfer; übrig blieb
lediglich die Kapelle, die erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts abgerissen
wurde17.

Soweit die wesentlichsten Nachrichten, die etwas über das äußere Schicksal
Buchsweilers auszusagen vermögen. Eines ist aus ihnen zweifellos deutlich
geworden: zumindest seit der Mitte des 14. Jahrhunderts bestand Buchsweiler,
das einen eigenen Gerichtsbezirk und einen eigenen Zehntbereich bildete, nur
(oder nur noch?) aus einem Herrenhof und einer mit diesem rechtlich eng
verbundenen Kirche.

Diese Erkenntnis gestattet uns nun, die Frage, von der wir ausgegangen
waren, etwas genauer zu formulieren. Wir fragen jetzt nicht mehr nach der
Lage Buchsweilers, sondern nach derjenigen des Hofes und der Kirche.
Und damit werden wir wieder auf die Quellen zurückverwiesen, in denen wir
vorhin beide erwähnt fanden: einmal auf die Urkunden, die uns jedoch hier
so gut wie ganz im Stiche lassen; zum andern aber auf die Beraine, deren
sorgfältige Durchsicht einen größeren Ertrag verspricht. Nicht der in ihnen
häufig vorkommende Name „Buchsweiler" oder die Nennung von Wegen,
die nach Buchsweiler führen, können uns weiterhelfen. Bedeutend mehr läßt
sich erreichen, wenn wir alle Namen derjenigen Fluren zusammenstellen, auf
denen Güter des Hofes oder der Kirche gelegen sind, oder von denen gesagt
wird, daß sie in der Nähe Buchsweilers liegen.

Der älteste Adelhauser Berain vom Jahre 132718 führt unter den Gütern
des Klosters zu Holzhausen u. a. 3 Juchert Wald an „ze swertzbach, da lit bi
III Mannematt, hoerent an sant adolf". 1341 besitzt der Tennenbacher Hof zu
Bottingen Wiesen „ze dem heiligen brunnen ze buhswil"19 und im selben Jahr
liegen im Holzhauser Unterfeld neben Äckern „an den Harlanden" (identisch
mit dem heutigen Holzhauser Gewann „Hofmatten") auch solche „ob Buchswil
ob des wisen acker", die ins Holzhauser Gütchen des Klosters Tennenbach
gehören20. — Im Adelhauser Berain von 142321 werden u. a. 3 Juchert genannt,
„die an dem graben hinder Buchswiler" liegen, außerdem 3 Juchert „heissent
des Lermuendlins matt nebent des aptz von sanct ruoprechts guot"22 und
schließlich 6 Juchert „heissent der Kriesacker lit zwischent des aptz von sant
ruoprechts guot". Der sogenannte Marchwaldbrief von 143 023 (Beschreibung
der Gerechtsame und Rechte der Gemeinden Buchheim, Neuershausen, Holzhausen
, Hochdorf, Hugstetten und Benzhausen „zu der gemeinen almende in
der March") Aveiß zu berichten, daß die von Buchheim das Recht hätten, „Nim-
burger Weege auß und den weeg auff gegen Buchsweyler abhin auff die Nider
allmend mit gefangenem vidi . . . zu fahren". Da die „Nider allmend" mit dem
heutigen Holzhauser Walddistrikt „Röhrle" identisch ist, muß es sich um den
Weg handeln, der durch das Gewann „Lichtacker" hinunter auf die Straße
Holzhausen-Bottingen zieht (Kartenskizze Abb. 1).

17 A. Poinsignon, ZGO/N. F. 2,.1887, S. 341.

18 Stadtarchiv Freiburg' B 16.

19 Gencrallandesarchiv (GLA) Karlsruhe 66/8553, fol. 31 v.

20 GLA Karlsruhe 66/8553, fol. 132 v.

21 Stadtarchiv Freiburg B 17.

22 St. Ruprecht = St. Trudpert: vgl. hierzu Th. Mayer. Beiträge zur Geschichte von St. Trudpert, 1937,
S. 13.

23 GLA Karlsruhe, 229/14 532.

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