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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0015
Zasius als Notar"

Von Karl S. Bader

Zasius, über dessen Jugend und Frühzeit noch immer ziemliches Dunkel
liegt1, entstammt bekanntlich der Konstanzer Familie Zäsi. Es lag daher nahe,
daß er, nach nicht eben nur gewinnbringend verbrachten Tübinger Studien2,
an der Konstanzer Bischofskurie Anstellung suchte und fand. Seine Tätigkeit
als Gehilfe des Offizials, als Sachwalter am geistlichen Gericht und als geschickter
Unterhändler in allerlei Streitigkeiten, an denen das endende 15. Jahrhundert
gerade in Konstanz nicht arm war, hebt er selbst gelegentlich hervor,
wobei es an humanistischen Schönfärbereien und Übertreibungen3 nicht ganz
fehlt; er behauptet, er sei als Protoscriba und bischöflicher Notar tätig geworden4
. Bisher ist aber über seine Tätigkeit als selbständiger Notar so gut wie
nichts bekannt und es ist bezweifelt worden, ob er überhaupt auf Grund eines
Palatinatsaktes zum Notar kreiert worden sei5.

I.

Der Zufall hat uns nun ein von Zasius gefertigtes Notariatsinstrument in
die Hände gespielt. Bei unserer Sammlung von Notarssigneten wies uns Herr
Staatsarchivar Dr. R. Frauenfelder in Schaffhausen auf eine in seinem Archiv
befindliche, von ihm laufend ergänzte Signetsammlung Schaffhauser Provenienz
hin0. Darin befand sich ein Signet des „Ulrich Zäss, Baden im Aargau,
1492"T, das uns bei der Durcharbeitung des Schaffhauser Urkundenregisters8

* Aus der Forschungsstelle für Rechtssprache, Rechtsarchäologie und Rechtliche Volkskunde beim Rechtswissenschaft
! ichen Seminar der Universität Zürich.

1 R. Stintzing, Ulrich Zasius. Ein Beitrag zur Geschichte der Rechtswissenschaft im Zeitalter der
Reformation (1857), insb. S. 10 ff. Die weitere Literatur, auch soweit im folgenden nicht ausdrücklich
angeführt, bei E. Wolf, Große Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte (3 1951) S. 95 f.

2 Einiges dazu ergeben die von J. A. R i e g g e r 1774 herausgegebenen „Epistolae" des Zasius. Zur Lage
der Rechtswissenschaft im damaligen Tübingen Stintzing a. a. O. S. 12 ff.

3 Dazu einiges in den weiteren Beiträgen dieses Heftes.

4 Vgl. u. a. J. N e f f , Ulrich Zasius, ein Freiburger Humanist, in: Zs. d. Ges. z. Beförderung d. Gesch.
usw. v. Freiburg i. Br. 9 (1890) S. 7 ff. Eine gewisse Betriebsamkeit zeigt sich bei Zasius auch in späteren
Jahren; er ließ sich gerne nicht nur als gelehrter Gutachter, sondern auch als Vermittler und
Schiedsmann in allerlei Händeln einspannen, wie er auch selbst in mancherlei Spänne verwickelt wurde.
Dazu ließe sich aus dem Urkundenmaterial noch manches bisher nicht oder nur am Rande Beachtete
zusammentragen. Vgl. etwa A. Werminghoff, Zur Lebensgeschichte des Ulrich Zasius, Zs. f. d.
Gesch. d. Oberrheins NF. 13 (1898) S. 695 ff. Ein Einzelfall v. 1508 ebd. 7 (1856) S. Iii: Streit zwischen
Kloster St. Blasien und Stift Säckingen.

5 Frdl. Mitteilung von Herrn Prof. Dr. Hans Thieme, Freiburg i. Br., dem wir auch für sonstige Hinweise
zu danken haben.

6 Die Sammlung enthält auch sonst einiges über die Notarspraxis an der bischöflichen Kurie in Konstanz
und über Notarskollegen des Zasius, z. B. über Johannes Bock von Offenburg und Michael Scriptoris
von Meersburg (in der Sammlung irrtümlich unter „Michael von Meersburg" eingereiht), die u. a. auch
die Wahlkapitulation des Bischofs Thomas beurkundeten: Zs. f. d. Gesch. d. Oberrheins NF. 13 (1898)
S. m 38 (Mitt. d. Bad. Hist. Komm.).

7 „Zäss" ist ein Lesefehler. Zasius schrieb, wie unsere Abbildung (siehe Tafel I) zeigt, damals wie immer
Zäsi. Vermutlich ist man wegen dieser Falschlesung nicht früher darauf gekommen, daß es sich um das
Signet unseres Zasius handelt.

8 Urkundenregister für den Kanton Schaffhausen, herausgeg. vom Staatsarchiv, I (1906), II (1907); im
folgenden: UR. Schaffhausen.

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