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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0035
er in erwähntem Namen eine Verschreibung für Endingen, zumal es für ihn
feststand, daß alle im Testament an jener Stelle genannten Dörfer beieinander
im niederen Breisgau sich befinden müssen. Doch eine fehlerhafte Abschrift im
Jahre 1457 ist kaum anzunehmen, da damals die Abschrift vidimiert, d. i. durch
den kaiserlichen und bischöflichen Notar aufs genaueste mit der Kopie von 1121
verglichen und hernach beglaubigt wurde. Zudem geschieht eine Yerschreibung
oder Verlesung gewöhnlich vom Unbekannten zum Bekannten, aber nicht umgekehrt
vom bekannten Endingen zum unbekannten Nüdingen. Und Endingen
war in Straßburg und vor allem am bischöflichen Hofe von altersher und nicht
zuletzt durch das Kloster Andlau nur zu bekannt. Schon im Jahre 976 erhielt
das Bistum von einem Irimfried in Endingen Güter geschenkt.

Aber das dabeistehende „opidum", das doch Stadt heißt? Aus dieser Bezeichnung
kann man gar nichts herauslesen, wie später noch wird gezeigt
werden. Zudem war Endingen im Jahre 762 noch keine Stadt. Es hat damals
bei uns überhaupt noch keine Städte gegeben; sie sind Gründungen des Hochmittelalters
. Endingen erhielt erst im Jahre 1290 nach Teilung der Herrschaft
Üsenberg in die obere und die niedere Herrschaft von Hesso IV. das Stadtrecht
als Hauptort eben der oberen Herrschaft Üsenberg.

Nach all dem Geschilderten kann unter dem fraglichen „opidum" im Testament
des Bischofs Heddo die Stadt Endingen nicht gemeint sein, wenn es auch
bis heute in der gesamten geschichtlichen Literatur, ja in Fachpublikationen als
762 im Testament Heddos erstmals erwähnt hingestellt wird. Schöpflin
hat mit seiner richtigen Lesung, aber falschen Deutung seine Nachfahren auf
einen Irrweg geführt.

Soweit mir bekannt, bringen nur Schöpflin in seiner „Alsatia diplo-
matica" (1772) und neuerdings Bruckner in seinen „Regesta Alsatiae" (1949)
die Ortsbezeichnung Nudingen, die auch als Nüdingen gelesen werden kann,
da man den Umlaut von u zu ü damals nicht eigens anzeigte. Der Ausgabe des
letzteren lag der Druck von Schöpflin zugrunde, wie Staatsarchivdirektor
Dr. Bruckner selbst mir, dem Verfasser dieser Studie, mitteilte. Eine schriftliche
Grundlage besaß er nicht, da er in jener Zeit nicht in Deutschland wegen
Vorkriegs- und Kriegszeit arbeiten konnte. Er hat sie nur mit den in seiner
Publikation angegebenen Drucken verglichen.

Nun hat aber Franz Guillimann (Willmann), „De Episcopis Argen-
tinensibus" (1608), an jener fraglichen Stelle nicht Nudingen, sondern H ü d i n -
g e n. Er benutzte zu seinem Drucke offenbar nur eine Abschrift des Vidimus
von 1457 im Klosterarchiv zu Ettenheimmünster. Ja merkwürdig! Sämtliche
Kopien im Klosterarchiv, von denen elf an der Zahl sich heute im Badischen
Generallandesarchiv befinden, und von denen einige ausdrücklich sich auf die
Kop ie von 1457 berufen, haben eindeutig Hudingen, wie Staatsarchivdirektor
Dr. Zinsmaier mir mitteilte. So kommt es, daß D ü m g e in seinen „Regesta
Badensia" S. 2, eine Abschrift aus dem Badischen Landesarchiv benutzend, an
jener fraglichen Stelle Hudingen liest und den Abdruck Schöpflins wegen
Nudingen und den Grandidiers wegen des verbesserten Endingen als
„nicht frei von Fehlern" erklärt, „deren einige in den Ortsnamen gegenwärtiger
Auszug berichtigt". Tatsächlich bringt er auch Rigola statt Riegola, Rotwilare
statt Roswilare, wie alle andern Veröffentlichungen haben. Dümge hält Hudingen
für Huttin gen bei Lörrach. Krieger nennt infolgedessen bei Huttingen,
allerdings mit einem Fragezeichen, das „opidum Hudingen Jahr 763", aber
gleichzeitig irrtümlicherweise auch bei Endingen, auf der gleichen Urkunden-

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