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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0102
In Zell am Harmersbach wird der Schurtag, ohne Schilderung
einzelner Gebräuche, für 1643 bezeugt14. Für Haslach i. K. lautet die eine
uns zugängliche Nachricht15:

1643: „Item über den schauertag anno 1643 ist von gemeiner stadt der burger-
schaft, die etliche jähr hero vil mühe und arbeit mit frohnen gehabt, uff
pittliches anhalten an wein geben 3 omen 6 maß" (Stadtrechnung).

Für Bühl (Baden) wird mitgeteilt, daß der schaurtag an Mariä Lichtmeß
besonders von den Frauen begangen werde, die an diesem Tag den Erlös eines
ihnen von der Windeck-Waldgenossenschaft gestellten Baumes verzehrten:
so noch 172316.

Der Schurtag blieb aber nicht auf die Städte beschränkt. Für das Dorf
S a s b a c h (bei Achern) liegen zwei Belege vor17:

1662: „Item am schauertag ist durch die weiber und gemaine burger und den
burgermeister und gesambte baurenzwelfer18 verzert worden in allem
4S 17ß 2S (Dorfrechnung).

1680: „Item als mich die weiber am suerdag anno 1680 geschaurt haben, hab ich
ihnen 2 maß wein bezalt, thuet 2 ß. Item ist durch ein baurengericht an
dem scliurclag verzert und ist bezalt mit 2 IS 5 S" (ebd.).

In Dörfern der Grundherrschaft des Klosters Schwarzach war Schurtag
ebenfalls der Aschermittwoch19. In Hecklingen (Breisgau) soll er noch
1886 (!) begangen worden sein20.

Das Schurtagbrauchtum hat am Rhein, der auch insoweit keine Grenze war,
nicht Halt gemacht. Für das Elsaß werden Belege aus Reichshofen (nördlich
von Flagenau) und Benfeld (unweit Schlettstadt) überliefert21, die darauf
schließen lassen, daß es sich nicht nur um verschleppte Formen, sondern um
gängige frühe Einrichtungen handelte. Für Reichshofen berichtet die Rechnung
von 1493: „Item 13 ß hab ich der burgerschaft geben uff den schurtag, dann die
andern herrn geben ouch." Hier reicht ein Zeugnis um ein Jahrhundert weiter
als die rechtsrheinischen in das ausgehende Mittelalter zurück. Noch weiter sodann
ein allein für sich stehendes Satzungsbuch der Stadt Bern zum Jahr 1417,
das im Artikel 243 dem Schur mitmuch einen ganzen Abschnitt widmet:

„. . . haben wir mit einhellem rat gesetzet, das nieman von dißhin vff der
schuirmitmuchen weder in gesetschaften noch an andren gemeinen Stetten
gemeini mal, als man ie da har getan hat, machen noch haben sol, gemeni
visch kouffen noch sölichen costen vfftriben, denn sunder wer uff den
selben tag in den geselschaften essen oder mal haben wil, das der oder
die ir essen bringen vnd von ir huisren besorgen, wand vns bedungkt,
das semlicher cost billich zu vermiden ..."

14 Ebd.

15 Ebd.

ic C. Reinfried, Die Stadt- und Pfarrgemeinde Bühl, Freib. Diöz.-Arch. 11 (1877), S. 132. Die Verlegung
auf Mafia Lichtmeß ist vermutlich Zutat des Zeitalters der Gegenreformation. Die Baumspende
findet sich als Aschermittwochsgabe auch in Adelmannsfelden bei Aalen, wo die „Nachbarn" nach der
Dorfordnung von 1680 zur Fertigung von Kienspänen Fohren zugeteilt erhielten: Württemb. Ländl. Rechts-
cjuellen, hgg. v. F. Wintterlin 1 (1910), S. 478.

IT M o n e a. a. O. 20, S. 77.

18 D. h. die Gerichtsleute (Zwölfer); vgl. Bader, Dorfgenossenschaft und Dorfgemeinde (1962), S. 310, 347 ff.

19 K. Reinfried in Freib. Diöz.-Arch. 20 (1889), S. 208.

20 A. Krieg, Beiträge zur Geschichte des Ortes u. d. Pfarrei Hecklingen, Freib. Diöz.-Arch. 18 (1886), S. 150.

21 M o n e a. a. O. 20, S. 77. Vgl. audi unten Anm. 37.

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