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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0103
Das „louffen vff der schuirmittroochen" wird auch im Artikel 369 erwähnt
und abgestellt22.

In den Zusammenhang all dieser Nachweise sind die Belege einzureihen,
die wir unten (IV) für E 1 z a c h erbringen werden.

II

Das Brauchtum des Schurtag-Aschermittwochs muß, um die aus einem
relativ geschlossenen räumlich-zeitlichen Quellenbereich stammenden Zeugnisse
voll ergiebig machen, mit sonstigen Ascher mittwochbräuchen
in Beziehung gebracht werden, bei denen nicht vom Schurtag die Rede ist. Mit
den historischen Belegen steht es allerdings, wie vielfach bei aus dem kirchlichen
in den weltlichen Bereich übergegangenen Fastnachtriten, nicht eben zum
besten; es handelt sich meist um Zufallsfunde. Einiges wenige, im ganzen mehr
Zufälliges, sei immerhin zur Abrundung mitgeteilt. 1390 herrscht in Konstanz
am eschryen mittmochen Trinkverbot; es war eine unruhige Zeit von Zunftkämpfen
, so daß man wohl Ausschreitungen befürchtete23. Nach der Hohenberger
Jahresrechnnng von 1410/11 werden „den burgern ze Rotemburg
[Rottenburg a.N.] uf die aeschrygen mikten an dem male, als es herkomen
ist, 3 lb. h." gereicht24. Die Rechnungslegung der Pfandherrschaft soll, wie es
1451 aus gleichem Quellenbestand heißt25, erfolgen, „so die stette [Reichsstädte
als Pfandinhaber] rechen an der escherig mitwoch uff das rathus" und
„als die amptlüte und rate zu Rotemburg an der esclterig mitwoch uff dem
rathus miteinander essen." - - Am esdiermittrooch schickt nach dem Weis tum
der Herrschaft Hewen im Hegau26 der Freiherr sein Hof gesind in die
Mühle, um die Maße („imme vnd fiertel") zu besehen; jeder Müller muß von
je einem Viertel 1 ß ^ geben oder, wenn er es nicht tut, mögen die Gesindeleute
„das ane den würt füren vnd durer vertrinken, wie dann das von alter her ist
kumen." Im Klosterbezirk Günterstal treiben nach einem Gedenkbüchlein
aus dem Ende des 15. Jahrhunderts27 am aschenmUtmoche die Jungen
ihren „schimpf", indem sie einen der ihrigen in den Bach tragen, wovon er sich
lösen kann; das Kloster stiftet dazu eine Schüssel voll „gumpest" und ein
Viertel Wein. Das in M ö h r i n g e n (LK. Donaueschingen) am Aschermittwoch
stattfindende Schneckenessen soll aus der 1707 und in den folgenden
Jahren belegten Weiberfastnacht hervorgegangen sein, bei der die Frauen von
der Stadt bewirtet wurden und die den Frauen überlassene Hebammenwahl
erfolgte28. - - In Griini n g e n (bei Riedlingen a. D.) werden 1740 nach altem
Brauch die Männer, die im Lauf des Jahres geheiratet haben, von den ledigen
Burschen am Aschermittwoch in den Weiher geworfen; die Kosten für Auf-
wärmung und Mahl tragen die Junggesellen29. - - Nach dem Bericht des Stadt-

22 Sammlung Schweiz. Rechtsquellen, Kt. Bern 1/1 (1902), S. 150, 232.

23 O. F c g e r , Vom Richtebrief zum Roten Budi (= Konstanzer Geschichts- u. Rechtsquellen 7, 1955), S. 145.

24 Quellen zur Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte der Grafschaft Hohenberg, hgg. v. K. O. Müller I
(1953), S. 283.

25 Ebd. II (1959), S. 305.

26 Fürstenberg. Urk.-Buch VII n. 16. Vgl. auch J. Barth, Geschichte der Stadt Engen (1882), S. Sl.

27 Mitgeteilt von J. Bader, Freib. Diöz.-Arch. 5 (1870), S. 177.

28 E. Biihler in Oberländer Chronik (Beilage zum Südkurier) 1960 n. 225.
20 E. v. Hornstein, Die von Hornstein und von Hertenstein (o. J.), S. 503.

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