Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0110
1727, Mai 2779: Die Ratsfreunde beschweren sich u.a. darüber, daß nie mehr
ein Gerichtsmahl gehalten werde. Bescheid: es soll beim alten Brauch
bleiben. Darauf sind sämtliche Ratsfreunde zu Gericht gesessen80.

1738, Nov. 681: Vergleich zwischen dem Pfarrvikar und den Pfarrangehörigen
der Stadt Elzach, die Hochzeit-Irthen, Taufgebühren, Bannalien, Wunn,
Weid und Brunnen betreffend. Dem Pfarrvikar sind 12 Kreuzer oder
3 Batzen zu entrichten; diese fallen jedoch weg, wenn er der jeweiligen
Mahlzeit beiwohnt. An den hohen Feiertagen muß er den Stadtschultheißen
und zwei Bürgermeister zum Festmahl einladen und zwei Viertel
Schurtinsroein82 aufstellen.

Um die Mitte und in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts reißen die
Nachrichten über den Schurtag in den Ratsprotokollen ab, wogegen es bei der
herkömmlichen Fron und dem Fronzeichen bleibt; dieses wird allerdings in
Kriegszeiten verweigert und gelegentlich mit Geld abgefunden. Dagegen bringen
uns die Säckelamtsrechnungen noch zwei erwünschte Spätbelege83: 1785 ist
unter den außerordentlichen Ausgaben eine solche für „Hansjörg Riegger
Hirschwürth wegen dem Schurtag", desgleichen 1789 für „Jos. Waibel Kronen-
würth bei Abhaltung des Schurtigs in der Fastnacht" vermerkt.

Es ist, möchte ich glauben, kaum notwendig, diesen eindeutigen Belegen
vielerlei an Erläuterungen beizugeben; sie sprechen für sich selbst. Das zu
Frühlingsfronfasten, als Gegenleistung für die während des Jahres erbrachte
Gemeinfron, den Bürgern gewährte Fronzei chen wird am Schurtag-Aschermittwoch
gereicht. Es macht den Kern des Schurtags-Schurtigs aus, bei dem es, wie
schon der Bericht von 1642 zeigt, mitunter hoch hergeht. Die Gemeinde besteht
hartnäckig auf dem Reichnis, selbst in Kriegszeiten wird es, wohl um das alte
Recht zu erhalten, gefordert, wenn auch nicht immer gewährt. Der Pfarrer hat
seinen Teil, zwei Viertel Wein, beizutragen — vermutlich nicht so sehr in Erinnerung
an den kirchlichen Ursprung des Schurtags, sondern weil die Gemeinfron
auch ihm als Allmendgenossen und bei Kirchenbauten zugute kommt.
Von der Fron sind die städtischen Beamten und die Rats- oder Gerichtsleute
befreit; sie nehmen am Schurtag jedoch ebenfalls teil und zechen, wir werden
es noch hören, vermutlich am besonderen Tisch in Erinnerung an die alte
Herrenfastnacht, dabei wacker mit. Die beiden Amtsbürgermeister, gelegentlich
auch als Heimbürgen84 bezeichnet, überwachen die Rechnung („Irten") und
sorgen zusammen mit dem Stadtknecht für Aufrechterhaltung der Ordnung
am Schurtag.

Vergleichen wir die Elzacher Nachrichten über den Schurtag mit denjenigen
aus anderen Städten des Schwarzwaldes, so ergibt sich, daß das Gesamtbild des
Elzacher Schurtags sich nicht wesentlich von dem abhebt, was wir etwa über die
zeitgenössische Wolf acher Schurtagsfeier erfahren haben. Stärker als dort und

79 RP. VII, fol. 69 b.

80 Das Gerichtsmahl erweist sich hier besonders deutlich als Gegenleistung der Stadt: erst wenn es gewährt
wird, sind die Richter bereit, auf der Richterbank Platz zu nehmen und Recht zu sprechen. Zum Denk-
topos Dörrcr a. a. O. (Anm. 56).

81 Mitt. Bad. Hist. Kommission 25 (1903), m 23 f. (Pfarrarchiv Elzach).

82 Offenbar Lesefehler für sdiurtigsmein.

83 Ich verdanke sie der Freundlichkeit von Herrn Franz Oschwald, Elzach, der die Stellen bei Nachforschungen
über das Schützenwesen gefunden und mir zur Verfügung gestellt hat.

84 Zu Begriff und Aufgabenbereich des Heimbürgen Bader, Dorfgenossenschaft und Dorfgemeinde (1962),
S. 307 f. Neuerdings auch H. Wiemann, Der Heimbürge in Thüringen und Sachsen (1962). Die
Elzacher Fundstelle ist einer der am weitesten in alemannisches Sprachgebiet vorgedrungenen Belege
für die Rezeption des dem fränkischen Sprachbereich angehörigen Begriffs.

110


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0110