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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1963/0115
ständigen Friihlingsbrauch. Die „mehreren Ursachen", aus denen das Stadtgericht
so schneidig, schon am Tag danach, gegen die Übeltäter vorging, lagen
wohl vor allem in der begründeten Angst vor Feuersbrunst, die man nach
mehreren Großbränden in Elzach begreiflicherweise fürchtete.

Zum Schluß möge noch der Rechtshistoriker kurz zum Zug kommen. Fastnacht
war in Elzach wie sonstwo ein beliebter Rechtstermin. Auch dafür
geben die Ratsprotokolle Belege her. Vor Beginn der Fastenzeit, 1671 z. B. am
fünften Tag der Fastnacht, vermutlich am Fastnachtsdienstag, wurden die
Rechnungen der städtischen Beamtungen abgehört97. Mit der Rechnungsabhör
war die Neubesetzung oder Bestätigung städtischer Ämter verbunden. Auch
die Stadtmetzig soll, wie es 1695 heißt, „nur um die Fastnachtszeit", nicht
mitten im Jahr verliehen werden98. Vor allem ist Fastnacht aber auch in Elzach
Dienst- und Leistungstermin. So beginnt und endet die Lehrzeit, wenn nicht
ausdrücklich anders vereinbart ist, am Fastnachtssonntag99, und in Kaufprotokollen
wird des öfteren „die einkommende Fassnacht" als Zahlungstermin
bezeichnet100. Abgesehen vom alten Brauch mag dabei auch eine kluge Erwägung
mitgespielt haben: nach dem Schurtag schätzte man vermutlich
Zahhingsvermögen und Zahlungswillen nicht mehr zu hoch ein. Wenn die
Geldbeutel am Aschermittwoch-Schurtag geleert und gewaschen waren, mußten
sie erst ein Jahr lang wieder neu gefüllt werden!

97 Bad. Generallandesarchiv Karlsruhe, Spezialakten 229,24 405.

98 RP. IV, fol. 177.

oo Zahlreiche Lehrgedingverträge finden sich im Anhang zu den älteren Ratsprotokollen (17. u. lS.Jahrh.).
100 RP. HI, fol. 111 (1674); VI, fol. 128 (1722) u. ö.

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