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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0031
h o f" geheißen. Er lag auf dem Platz des späteren Amthofes. Weil er mit
seinen 350 Juchert Gütern der größte aller Riegler Höfe war, wurde er auch
„Großhof" genannt. Der Hof hat im Jahre 1454 noch bestanden, wo unterm
11. November die Güter sechs Riegler Bürgern als Erblehen übergeben wurden
unter der Bedingung, daß zwei Maier (= Bauern) von ihnen den Hof
übernehmen und in den nächsten drei Jahren zwei Scheuern auf den Hof
bauen sollten. Doch schließlich wurden die 350 Juchert Güter endgültig vom
Hof, der verfallen war, gelöst und Riegler Bürgern gegen Zins überlassen47.
Im Jahre 1454 wurde auch bestimmt, daß die Hofgüter nur den Riegelern
und keinem Fremden sollen überlassen werden. Dieser „Großhof trug jedes
Jahr den Teilherren zu rechtem, ewigem Zins 150 Mut (= 11 150 Liter) Roggen
" (1575, 1715). Da auf einen Anteil 13 Mut 2 Sester 2 Imi kamen, erhielt
Lichteneck im Jahre 1575 46 Mut 4 Imi (= 3417 Liter).

Sodann fallen Gemeiner Herrschaft an kleinen Zinsen zu jährlich
56 Mut 2V« Sester (= 4200 Liter) Roggen, 2 Mut (= 149.5 Liter) Gerste und
2 Mut 2 Sester (= 185,5 Liter) Haber.

Ferner „fallen der Gemeinen Herrschaft ab den ihr zugehörigen Krebs-
äckern Roggen 8 Mut 3 Sester (= 650 Liter), und Haber 8 Mut 3 Sester
(= 650 Liter)" (1715). Die Krebsäcker, 35 Juchert groß, lagen beim Gemeinde-
allmendwald in der Flur, die heute noch „Krebs" heißt. Nach einem Berain
vom Jahr 1697 war es früher ödes, unfruchtbares, mit Gebüsch bewachsenes
Gelände und wurde schon längst mit Erlaubnis der Teilherren von den Riegeler
Bürgern ausgestockt, angeblümt und benutzt. Von jeder Juchert mußten
jährlich je 1 Sester Roggen und Haber als Zins den Teilherren gereicht werden48
. Übrigens mußten nach dem Urbar von 1575 nur 8 Mut 3 Sester Haber
als Zins bezahlt werden, ein Zeichen dafür, daß der „Krebs" noch nicht ganz
landwirtschaftlich benutzt wurde. In den Jahren 1664 bis 1666 mußten die
Untertanen immer wieder gemahnt werden, die Krebsäcker zu bauen und den
Zins davon abzustatten.

Schließlich „fallen Gemeiner Herrschaft jährlich zu Riegel an Cappen
(= Kapaun) 40 Stück und an Zinshühnern 98 Stück. Auch gibt jeder Bürger
daselbst ein Fastnachtshenne, die alle gemäß der Herrschaftsanteile verteilt
wurden" (1715). Im Jahre 1654 betrug die Anzahl der Fastnachtshühner 141.

Vorstehende Roggengefälle vom großen Hof und als kleine Zinsen und
Krebsroggen beliefen sich nach dem Urbar von 1715 auf 315 Mut IV2 Sester,
wovon der Herrschaft Lichteneck 153 Mut 3% Sester (= 11 430 Liter) gebührte.
Im Jahre 1575 erhielt sie 115 Viertel 3 Sester (= 12 802 Liter).

i) Die Ehe - und Rittersteuer

„Die Bewohner von Riegel haben jedem Teilherrn daselbst, wenn sich
einer in den Ritterstand oder Ehestand begibt, aber auch wenn
ein Sohn oder eine Tochter in die Ehe versorgt wird oder der Sohn in den
Ritterstand kommt, zu geben von jedem Teil 10 Malter (= 1484 Liter) Haber"
(1575, 1715). Das heißt: Wieviel Herrschaftsteile oder Elftel einer an Riegel
hatte, sovielmal 10 Malter Haber hatte er anzusprechen. Dieses erforderte
Geschenk nannte man „Springhaber", wohl weil die Pferde dadurch bei dem
Fest zum Springen gebracht werden sollten.

47 K 21/370.

■is K Berain Nr. 6909.

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