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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0047
1757 um 2000 Gulden seinen halben Teil am Fronhof Riegel dem Kloster
Ettenheimmünster, so daß diesem nunmehr die Gesamteinkünfte aus den
Fronhofgütern zufielen. Im gleichen Jahr ging auch die Lichteneckische Ziegelscheuer
um 5000 Gulden in den Besitz des Klosters über.

Doch im Jahre 1764 wurde Graf Christof Anton von Schauenburg zahlungsunfähig
. Infolgedessen steigerte am 7. Mai 1765 Prinzessin Elisabeth
August a (1765—1789 f), der letzte Sproß der Markgrafen von Baden-
Baden, aus der Konkursmasse die Herrschaft Lichteneck. Sie baute das
Schloß in Riegel zu ihrem Wohnsitz aus mit einem großen, wohlangelegten
Park. Nach ihrem Tode am 3. Januar 1789 ging die Herrschaft erbschaftsweise
auf den Fürsten Johann Anton Josef von Schwarzenberg über, der
dieselbe mit den 53A Llerrschaftselfteln an Riegel am 13. Juni 1812 an das
Großherzogliche Haus Baden verkaufte. Dieses veräußerte aber das Schloß
mit Zubehör, sowie Äcker, Reben, Wald und anderes der Gemeinde; nur die
Matten behielt der Staat bis heute als Domänegut.

Von den beiden andern Gemeinen Teilherren der Herrschaft Riegel wurde
die Abtei Ettenheimmünster unter Abt Anton Arbogast Häusler
infolge des Friedensschlusses von Lüneville und der Politik Napoleons am
23. April 1803 säkularisiert, das ist alle ihre Besitzungen, Einkünfte und
Rechte, auch in Riegel mit ihren 2% Herrschaftselfteln, wurden vom Markgraf
Karl Friedrich von Baden hinweggenommen.

Der dritte Teilherr waren nach den Freiherren von Sickingen für
kurze Zeit die Freiherren von Dankenschweil, aber von 1687 ab wieder die
Freiherren und späteren Grafen von Sickingen. Doch nach dem Anfall Vorderösterreichs
an Baden verkaufte Graf Wilhelm am 9. März 1809 alle seine
Besitzungen und Rechte im Breisgau, also auch 2% Herrschaftselftel in Riegel
an den badischen Staat und wanderte nach Österreich aus.

Somit sind bis zum Jahre 1812 nicht nur sämtliche Einkünfte und Besitzrechte
der Herrschaft Lichteneck, sondern auch diejenigen der Gemeinen Teilherrschaft
Riegel an den badisehen Staat übergegangen.

Wenn Ende des 18. Jahrhunderts die Einkünfte aus der Herrschaft Riegel
für Lichteneck mit für Ettenheimmünster mit xl/42 und für Sickingen

mit !742 gewöhnlich angegeben wurden, so kommt dies von der leichteren
Berechnung der Einkünfte für den einzelnen Teilherrn her. Da nämlich das
Bremptsche halbe Elftel auf sämtliche Teilherren im Verhältnis deren Anteile
übergegangen war, sonderte man zunächst zu eigener Berechnung das halbe
Bremptsche Elftel aus und ging bei weiterer Berechnung nur von IOV2 statt
von 11 Anteilen aus, so daß man auf 42stel kam.

Hauptsächlichste Quellen:

1. Karlsruhe, Badisches Generallandesarchiv: Urkunden, Akten

und Beraine, Riegel betr...............= K

Berain 6926 (Garnierisches Hausbuch)..........= H

2. Riegel, Gemeindearchiu:

Bücher I. 2 a und 2 b (doppelt mit selbem Inhalt). Tübingisches Haupturbar
über die Rechte und Gefälle zu Riegel, am 15. und 16. Dezember 1575 auf der
Grundlage alter Rechnungen und Urbare im Beisein von vier Ratsmitgliedern
von Riegel durch Baltassar Klotz, Amtsschreiber der Herrschaft

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