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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1964/0086
Im Februar 1535 verordnete der Bund, daß fortan die Hälfte des Silberkontingents
zu Batzen verarbeitet werden soll, ein Viertel zu Plapperten und
das letzte zu den übrigen kleinen Sorten. Bis zum Februar 1537 hatten die
beauftragten Silberkäufer nicht weniger als 27 000 Mark (etwa 6300 kg) Feinmetall
an die Münzstätten geliefert, um wohl die stärkste Ausmünzung in der
Geschichte des Rappenmünzbundes zu ermöglichen.

Nachdem König Ferdinand in Verbindung mit den Pfalzgrafen und den
schwäbischen Städten im Jahre 1535 eine neue Münzordnung für Österreich
und Süddeutschland verordnet hatte, nach welcher der Guldiner und Kreuzer
zu Währungseinheiten gesetzt, die Batzenprägungen aber streng verboten
wurden, setzte sich der Bund zur AVehr, erreichte auch nach wechselvollen
Verhandlungen, daß er unter Aufgabe der Batzenprägung die alten Münzen
vom Plappert abwärts beibehalten durfte, und schließlich sogar das Recht zur
Talerprägung 1542, wozu die von den Reichsständen genehmigte Türkenhilfe,
die in gutem Reichsgeld zu entrichten war, unerwartete Hilfsstellung leistete.

Die neuen Taler, die alsbald von den einzelnen Städten ausgegeben wurden
, waren mit 68 Kreuzern oder 17 Batzen bewertet und hatten bei 891/1000
ein Gewicht von 29,287 g und einen Feingehalt von 26,095 g. Das Münzbild
glich dem der früheren Batzen (Abb. 27). Die halben Taler wurden dementsprechend
ausgestaltet. Die Münzstempel lieferte Hans Schweiger in Basel,
der Sohn des inzwischen verstorbenen Jorg. Das Kleingeld wurde nach der
bisherigen Ordnung hergestellt.

Während nun das Münzwesen der Genossenschaft aufs beste geregelt war,
drohten ihm andere Gefahren durch die Lage auf dem Silbermarkt. Die rege
Nachfrage nach dem Edelmetall aus der Schweiz, aus Straßburg und Lothringen
trieb nicht nur den Preis für die Genossenschaft in die Höhe, sondern
bedrohte im Verein mit den eigenen Interessen des Königs an den Gruben
und seinen münzzentralistischen Bestrebungen die Existenz des Bundes, der
starr an seinen verbrieften alten Rechten festhielt und sie mit äußerster Anstrengung
verteidigte. Diesen schicksalhaften Kampf hat uns Cahn in seinem
ausgezeichneten Werk über den Rappenmünzbund anschaulich geschildert.
Durch die auf dem Augsburger Reichstag 1559 erlassene große Reichsmünzordnung
Kaiser Ferdinands blieb zwar die kleine Münze des Bundes vom

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