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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0074
Die frühesten Daten der dreizehn Orte des engeren Freibnrger Bezirks,
soweit dieser bisher kaum vorgeschichtliche und keine alamannischen Boden-
funde geliefert hat, verteilen sich, wie wir gesehen haben, auf einen Zeitraum
von nicht weniger als rund 375 Jahre. Dies liegt freilich auch an der Quellenarmut
der Zeit, zeigt aber ebenso den hier sehr allmählichen Fortgang der
Besiedlung wie der politischen Organisierung. Die Schwerpunkte lagen am
Rhein bei Breisach, rund um den Kaiserstuhl, am Tuniberg und rund um
den Schönberg. Mit dem Auftreten der Herzöge und dem Bau der Burgen
Zähringen und Freiburg sollte dies, nachdem St. Gallen und Basel Vorarbeit
geleistet hatten, anders werden.

Bei den Orten der Wildbannurkunde von 1008 wie auch bei den anderen
ist es klar, daß sie bereits vor der Zeit ihres ersten schriftlichen Erscheinens
bestanden haben. Einzig bei Freiburg scheint die Sache anders zu liegen. Die
erste Nennung zu 1091 spricht davon, daß Bertold von Zähringen „civitatem
iniiiavit", d. h. mit der Anlegung oder Erbauung einer civitas, also wohl einer
Burg, begann. Später spricht dann die sogenannte Gründungsurkunde der
Stadt von einer fundatio, einer Gründung, im Jahre 1120. Es braucht also
vorher keineswegs schon etwas vorhanden gewesen zu sein. Angaben, es sei
an der Stelle der Stadt ein Dorf Freiburg gestanden, stammen aus viel späterer
Zeit.

Das Beispiel, wie die Freiburger Gegend Mittelpunkt des Breisgaus wird,
zeigt an, daß die geographische Lage, für sich betrachtet, historisch zu verschiedenen
Zeiten Verschiedenes bedeuten kann. Bestimmte historisch-politische
Voraussetzungen - abgesehen von den technischen einer Rodung oder Entwässerung
müssen hinzukommen, um eine geographische Lage als eine
„günstige" erscheinen zu lassen.

III.

Das wichtigste ältere Dokument, das über den Raum, den wir hier betrachten
, in größerer Übersicht etwas aussagt,ist die Wildbannurkunde
von 1008, nach welcher dem Bischof von Basel der Wildbann (bannus bestia-
rum) in einem genau umschriebenen Gebiet verliehen wird.

Man ist früher zu sehr geneigt gewesen, solche in bezug auf Forstbann
oder Wildbann genannte Flächen für mehr oder weniger reine Waldgebiete
zu halten. Die Urkunde von 1008 nannte man die Mooswaldurkunde und
sprach vom Wildbann im Mooswald. Tatsächlich aber ist das umschriebene
Gebiet viel größer, mit dem Namen Mooswald aber wird zuerst, als der Name
auftaucht (1283), nur das Waldgebiet nördlich der Dreisam zwischen Hochdorf
und Zähringen bezeichnet. Da aber nun alles Wald gewesen sein soll, was
innerhalb des Kranzes der Orte liegt, welche die Urkunde aufführt, so muß
z.B. nach der Meinung von Eduard Heyk zwischen Wiehre (Worin) und
Llerdern, weil dort kein Ort mehr genannt wird, der sogenannte „Mooswald"
bis an den Fuß des Schloßberges herangereicht haben, und eine Siedlung auf
dem Boden der späteren Stadt Freiburg hat nicht existiert7. Diese Auffassung
haben später auch noch Georg v. Below8 und viele andere vertreten.

7 E. Heyck, Geschichte der Herzöge von Zähringen (1891), S. 253.

s G. v. Below, Zur Deutung des ältesten Freiburger Stadtrechts. Z. des Freib. Geschichtsvereins
36, S. 7.

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