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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0096
auf 6V4 Schritt (4,21 auf 4,10—4,14 m) aufzubauen. Wollte man nun noch versuchen
, ein Fußmaß als Näherungswert zu errechnen, so käme man auf ein
Maß von 32,75—33,10 und 33,7 cm, wenn man annimmt, daß die Kirche
100 Fuß lang und 50 Fuß breit sein sollte. Das sind aber Maße, die dem
drusianischen Fuß von 33,1 cm entsprechen. List bestreitet, daß dieser „karo-
lingische" Fuß in Sulzburg angewendet worden sei man sieht, auch das
Gegenteil ist zu „beweisen" (soweit man solchen nachträglich dem Befund
unterlegten Theorien überhaupt Beweiskraft zubilligen will). Man möchte
hier aber ein solches Fußmaß eher für ein Derivat aus Schrittmaßen halten;
denn bei der Verwendung eines festen Fußmaßes dürften die Abweichungen
der gleichen Maße untereinander nicht so groß sein wie in Sulzburg. Das
Wahrscheinlichste bleibt, daß hier die Hauptmaße abgeschritten und dann
unterteilt wurden, wobei Unregelmäßigkeiten weitgehend ausgeglichen werden
konnten.

Lag einmal der Umriß des Langhauses fest, hatte man die Mauerstärken
angetragen, so stellte sich als nächste Aufgabe das Aufreißen der fünf Arkaden
zwischen dem Mittelschiff und den Seitenschiffen. Die Achsweite der fünf
Arkaden gewinnt man nun am einfachsten, wenn man die innere Länge der
Seitenschiffe durch fünf teilt. Im südlichen Seitenschiff, das 19,11 m lang ist,
erhält man dafür ein Maß von 3,82 m, am Bau gemessen wurden dafür 3,79,
3,80 und 3,74 m; das nördliche Seitenschiff mißt 19,42 m, das Achsmaß der
Arkaden betrüge hier also 3,88 m, gemessen wurden 3,88, 3,89 und 3,925 m.
Die Achsmaße entsprechen also der Unregelmäßigkeit in der Länge der
Seitenschiffe, was beweist, daß sie Unterteilungen dieser Maße sind und nicht
Additionen eines festen Fußmaßes. Das Verhältnis von Pfeilerbreite zur
lichten Weite der Arkadenöffnungen ist im Süden recht genau drei zu fünf,
das Achsmaß ist also in acht Einheiten unterteilt, eine Einheit ist damit V40
der Seitenschifflängen, im Süden 47,8 cm, im Norden 48,6 cm. Damit lassen
sich auch die großen Westarkaden in das Maßsystem einbeziehen; sie traten
an die Stelle von zwei Arkadenöffnungen und einem Pfeiler, müssen also
dreizehn Einheiten umfassen, das wären im Süden 6,214 m (gemessen 6,22 m)
und im Norden 6,318 m (gemessen 6,39 m). An der Nordwand hat man aber
für die Pfeiler die gleiche Breite wie auf der Südwand gewählt und hat den
Maßausgleich in den Arkadenöffnungen gesucht, wohl weil eine Verschiedenheit
der Abmessungen an den Pfeilern stärker sichtbar geworden wäre als
in den Öffnungsmaßen. Wenn man nun die Arkadenreihe an beiden Seiten
mit Wandpfeilern an die Querwände anschließen wollte, so mußte man einen
Arkadenpfeiler aufteilen, ihn entweder halbieren, so daß man zwei gleiche
Wandpfeiler erhielt, oder ihn dritteln, so daß der westliche Pfeiler halb so
groß wurde wie der östliche. Diese zweite Lösung hat man in Sulzburg gewählt
; man erhielt damit im Ostteil der Seitenschiffe eine etwas tiefere Nische,
was für die Aufstellung von Seitenaltären günstiger erscheint. Damit war
die Aufteilung der Längs wände im Grundriß festgelegt. Die Stirnwände des
Langhauses nehmen die großen Öffnungen der Apsiden auf. Liier wählte man
eine Dreiteilung. Die Öffnung beträgt 2/3 der Wandbreite, ein Wandvorsprung
also 76 des Gesamtmaßes.

Der Aufriß des Langhauses bietet für die Analyse deshalb
Schwierigkeiten, weil die ursprüngliche Lage der Decke und des Bodens vor
Einbringen des Bodenbelags nicht überliefert sind. Man muß also von der

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