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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1965/0139
2.

Aus den vorgenannten Quellen ergibt sich folgende Zeittafel:

24. März 1470 „samstag vor dem sontag Oculi"

„zu Endingen, gefragt und fürgehalten von des mords wegen"
Verhör der Endinger Juden Elias und Eberlin.

26. März 1470 „mendag nach dem sontag Oculi"

„Item Merkly iude ... zu Hochberg gefragt, was er von dem
mort wisse"

Verhör des Juden Merklin.

8. April 1470 „montag nach dem sonntag Judica"

„sind die dry iuden . . . der geschieht halb verbrennt worden."
Die drei Juden wurden in Endingen verbrannt.

22. April 1470 „mendag nach dem heiligen ostertag"
„.. . zu Hochberg hat gefragt. . ."
Verhör des Pforzheimer Juden Leo.

5. Mai 1470 Schriftlicher Befehl des Kaisers Friedrich III., die Juden freizulassen
; gegeben zu Laibach.

8. Mai 1470 „dinstag nach dem sontag misericordia domini anno etc. 70"
Weiteres Verhör des Pforzheimer Juden Leo.

Nun ist die Frage zu erheben, welches Gericht zuständig war. 1467 kam
Oberheit und das für Endingen zuständige hohe Gericht an Martin von
Staufen. Herzog Sigmund erlaubte 1469 der Stadt Endingen mit dem Kapital
von 500 fl. das hohe Gericht und die Oberheit von Endingen auszulösen und
an sich zu bringen24. Am 29. November 1470 hat der Rat von Freiburg entschieden
, daß Junker Martin der Stadt Endingen die Ablösung des hohen
Gerichts um 800 fl. gestatten solle und die Erlaubnis der Herrschaft von Österreich
dazu beizubringen habe. Alle seither verfallenen Frevel sollten „absyn",
ausgenommen der „verbrannten Juden" Gut, das dem Herrn von Staufen zukommen
solle. Darauf mögen die von Endingen ihren Rat besetzen und sich
des benannten Amtes „gebruchen"25. Es ist also für die Zeit der Verurteilung
der Juden 1470 keine klare Gerichtszuständigkeit zu erkennen. Die Strafen
des Endinger Gerichts waren zudem als sehr streng bekannt, weshalb die Stadt
von Reichen und Wohlhabenden gemieden wurde und manche Bürger wegzogen26
.

In den Prozeßakten wird berichtet, daß Ludwig, Herr zu Lichtenberg, zunächst
in Endingen ein Verhör gehalten habe (Voruntersuchung). Daraufhin
habe Markgraf Karl zu Baden auf Befehl von Herzog Sigmund von Österreich
angeordnet, die drei beschuldigten Juden gefangen zu nehmen „und sye
fragen lassen".

Daß Martin von Staufen 1470 als Stabhalter dem Gericht vorstand, ist
nicht mit Sicherheit anzunehmen, da die Gerichtsbarkeit 1469 von Genannten

-4 STAE, Urkunde vom 20. Oktober 1469 — s. MiBHK 1886, S. m. 75.
25 SchL, VI, S. 36.

20 König Ferdinand hat 1543 die Ermäßigung bestimmter Strafen in Endingen angeordnet. Wild, S. 19.

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