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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0059
Danach bezog das Kloster St. Blasien als sog. Kollator der Kirche zu Hügelheim
nebst vielen anderen Wein-, Frucht- und Bodenzinsen auch aus einem
großen, aus mehr als anderthalb Hundert Jucherten bestehenden Bauern-.
Ding- oder Meyerhof den großen Frucht- und Weinzehenden, deren ersterer
ein Jahr in das andere 400 Mutt an Weizen, Rocken, Gerste und Habern, letzterer
aber wenigstens 80 Saum Wein ertragen möchte, vor welch große und
ohne Zweifel ehedem der dasigen Pfarrey als wahre decima zugehörig gewesene
Einkünfte es keine andere Beschwerde hat, als dem dasigen Pfarrer an
Frucht und Wein eine mittelmäßige congniam zu geben und das dasige Pfarr
haus, den Chor und Thurm zu bauen und zu erhalten. Die Herrschaft dagegen
habe 1667 das ganze lange Haus der Breite nach erweitert, ohne Nutznießung.

Abb. 1 Kirche Hügelheim. Langhaus, 1746 nach Norden erweitert,
und einseitiges „Querschiff".

Demnach müsse das Kloster für den Neubau eines Chores aufkommen. Die
Herrschaft wolle entgegenkommend das Langhaus durch eine Verlängerung
ein zweites Mal vergrößern. Der Abt wurde bei weiterer Verzögerung mit
der Arrestierung der Gefälle bedroht und sogar der Markgraf um sein Einschreiten
gebeten. Am 7. März 1746 wurde endlich ein Kontrakt unterzeichnet
und besiegelt: Für den Abt durch Theodosius Seiz, Probst zu Bürgeln, für die
Herrschaft durch den Amtsverweser Salzer, den Superintendenten Ph. J. Da-
ler. Der Abt bezahlte am 13. Juli 1746 1000 fl. Reichswährung. Der Gemeinde
wurden die Fuhr- und Handleistungen zugeschoben. Ein evtl. Mehrbetrag
sollte halbiert werden.

Für die geplante Verlängerung des Langhauses durch die Herrschaft finden
sich außer dem Riß in den Archivalien keine Belege. Es findet sich nur im
Frühjahr 1746 die Anweisung an das Amt, es sei „nunmehro an die bereits

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