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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1969/0130
verschreibung in allen übrigen Punkten und befestigt gegenwärtige Urkunde zu ver-
huetung kunfftiger irrung als Transfix an seiner Hauptverschreibung. Sr. (mit
Unterschrift): der A.

Ausf.; Perg.; Transfix; Unterschrift des A. unter dem Umbug, 1 anh. S. (dessen Pressel
durch Nr. 125 gezogen).
Archivsign.: U 42.

[ 15J371 Juni 13 (Mittwodis Medardi Wa ... der 15te tag Junii anno 3?) Nr. 127

Georg Vetter, Vogt zu Gutach, schwört, die jährliche Steuer zu Gutach im Mai und
auf 11. Nov. (Martin) je zu 18 fl (den Gulden zu 12 ß), insgesamt 36 fl aus
schließlich dem Rat zu W. zu übergeben gemäß einer Urkunde im Besitz der Stadt W.

Regest in I, 3 S. 195.

1 Nur 1537 fällt der 13. Juni auf einen Mittwoch.

1541 Nov. 30 (Andreas) Nr. 128

Paulus Gnepff [?], Nachkomme des verstorbenen Waldkircher Stadtschreibers und
Geschworenen Melchior Wanner, verspricht eidlich, bei Ansprüchen der Herren zu
Kastelberg und von Schultheiß, Bin., Rat und Gemeinde zu W. an Melchior Wanner
aus dessen Zeit als Stadtschreiber allein vor dortigem Rat und Gemeinde Recht zu
geben. Sr.: der vornehme und weise Sigmund Roming, Obervogt zu Elzach.

Ausf.; Perg.; 1 anh. S. (samt Pressel abg.).
Archivsign.: U 43.

1545 Febr. 16 (Mo n. Esto mihi) Nr. 129

Georg von Haslang zu Haslangkreit und Großhausen1, Achaz von Laiming zu
Tegerbach und Ahaim2, Michael von Dietenhofen zu Neuhaus und Dr. jur. Ferdi
nand Sterle verkaufen als Bevollmächtigte Karls von Neideck zu Angeren und
Mallersa* und im Namen ihrer Hausfrauen und Principale für 12000 fl (den Gulden
zu 15 Batzen oder 60 kr) dem edlen festen Sebastian von Ehingen, Obervogt zu
Obernau4 und Nagold5, ihrem Schwager und Freund, Schloß und Herrschaft
Schwarzenberg mit sämtlichem Zubehör zu freiem Eigen. Sie überlassen ihm die
Herrschaft so, wie sie die edlen und festen Martin und Hans Ludwig von Hohen-
rechberg hinterlassen haben und wie sie nach Unterhandlungen des Gf. Konrad
von Tübingen, Herrn zu Lichteneck, als Kommissar der kgl. Regierung zu Ensisheim

durch gütlichen Vertrag d. d. 1545 Febr. 16 an die A. gekommen ist. Die A. quittieren
den Empfang von 2000 fl des Kaufpreises, dessen Rest von 10000 fl laut einer Schuldurkunde
bis kommenden 24. Aug. (Bartholomäus) zu zahlen ist. Die A. verzichten auf
alle Rechtsansprüche, lehnen aber für die Zukunft jegliche Währschaftsvertretung ab.

Sr. (mit Unterschrift): 1. Georg von Haslang, 2. Achaz von Laiming, 3. Michael von
Dietenhofen, 4. Dr. Ferdinand Sterle.

Abschr. in I, 4 S. 109 115.

1 Haslangkreit und Großhausen (Gde. Haslangkreit): Kr. Aichach.

2 Erbschenk des Stiftes Regensburg, vgl. Kindler v. Knoblodi, Oberbadisches Geschlech
terbuch 3 (1901) 371.

3 Angeren und Mallersa konnten nicht identifiziert werden.

4 Kr. Tübingen.

5 Kr. Calw.



1556 März 17 (Di n. Laetare) Nr. 130

Propst, Dekan und Kapitel des Stiftes zu W. vidimieren auf Bitten des Johann
Besetzer, des Rats, und des Valentin Geer, Stadtschreibers zu W., als Gesandten der
ehrsamen und weisen Bm. und Rat zu W. die Urkunde Ks. Karls V. d. d: Augsburg

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