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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1970/0115
kaiserlichen Truppen in der Nähe der von Frankreich besetzten Plätze weggenommen
wird; dies führe zum Ruin der Bevölkerung. So sind im April
1690 von kaiserlichen Husaren und Dragonern, die sich durch den Wald
näherten, die Schafherden der Stadt weggetrieben worden, die Schafe sollen
daher künftig auf dem überschaubaren Glacis weiden10. Der Wert der vom
Feind in der Nähe der Stadt und ihrer Dependenzen weggenommenen Tiere
wird auf 2107 Livres geschätzt11, und der Gouverneur der Stadt, du Fay,
fragt daher beim Minister an, ob er die Bürgermeister der Landorte festnehmen
kann, um Entschädigung für das weggenommene Vieh zu erhalten.
Auf Anordnung des Ministers soll der Intendant den Gouverneur von Freiburg
ersuchen, die Exekutionen zwecks Lieferung von Hafer vorzunehmen,
Weigerungen sollen gemeldet werden, damit der Minister den Befehl des
Königs entgegennehmen kann, um abzuhelfen12. Am 8. September 1690 wird
der Intendant vom Minister um Stellungnahme zu dem Vorschlag des Gouverneurs
von Freiburg gebeten, die Untertanen des Kaisers und des Markgrafen
von Durlach zu zwingen, die durch den Feind weggenommenen Rinder zu
bezahlen13.

Der Intendant hat erkannt, daß die Bevölkerung des ruinierten Breisgaus
durch die Kontributionen und das Verlangen nach Entschädigung für weggetriebenes
Vieh überfordert ist, er schlägt daher vor, den Pflichtigen in Freiburg
, Breisach und im Breisgau die Hälfte der Kontribution nachzulassen,
der König erklärt sich damit einverstanden14, und Marschall Huxelles, Kommandant
der im Elsaß stehenden französischen Truppen, berichtet im folgenden
Jahre dem Minister, daß der Breisgau die Kontribution gut bezahle15.
Der König billigt, daß der Intendant eine Holzlieferungsauflage für das Land
in der Umgebung von Freiburg erläßt. Jede Kompanie soll zwei Klafter Holz
für sechs Wintermonate, die Hälfte davon für die anderen Monate erhalten16.
Die Einwohner des Breisgaus sollten ersetzen, was in der Nähe der von
Frankreich besetzten Plätze vom Feinde weggenommen wird, dies führt zum
Ruin der Bevölkerung, la Grange mildert daher diese Bestimmung. Als Kommandant
du Fay und Kriegskommissar Heron, beide in Freiburg, die Lieferung
von 1100 Kühen für den Fall einer Belagerung Freiburgs auf den Breisgau
verteilten, kritisiert la Grange diese Maßnahme und schlägt vor, nur die
Dörfer in der Umgegend von Freiburg zur Lieferung zu verpflichten, die
nichts mit der Kontribution zu tun haben, aber Louvois billigt die von du Fay
und Heron eingeleitete Maßnahme, falls die Rinder nicht für den Belagerungsfall
gebraucht werden, sollen sie verkauft und der Erlös auf die Kontribution

angerechnet werden17.

Die Mitwirkung eines Teils der Garnison Freiburg bei der Eintreibung
der Kontribution wird fortgesetzt, denn im Mai 1696 teilt der Kommandant

10 A 1 969 St. 65.

11 A 1 969 St. 56.

12 A 1 1000 St. 195 26. 8. 1690,

13 A 1 1000 St. 215.

14 A 1 1000 S. 15, St. 335.

15 A 1 1091 St. lf vgl. ferner St. 104 Estat des sommes imposees au delä du Rhin pour leurs cöntri-
butions.

16 Barbezieux an La Grange A 1 1068 St. 143. 16. 10. 1691.

17 D A 1 1000 St. 166, 179.

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