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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1971/0009
der für die engere Heimat des Tennenbacher Güterbuches zuständigen Zeitschrift
, im „Schau-ins-Land", deren Leser ja vorwiegend zugleich die Benützer
der neuen Edition sein werden, auch auf gelegentliche Irrtümer aufmerksam
gemacht wird, die in einem solchen Werk unvermeidlich sind. Diese Hilfe müssen
wir unseren Lesern bieten.

Nun ist es ja bei der Veröffentlichung bedeutender Geschichtsquellen so, daß
sich eine ganze Gilde von Historikern (auch anderer Landschaften) dafür interessiert
, die vor ähnlichen Editionsproblemen, aber auch vor ähnlichen rechts-
und wirtschaftsgeschichtlichen Fragen stehen. Nicht umsonst wurden in Stuttgart
1959 und 1965 „Richtlinien für die Edition von Urbaren" (bis zum 15. Jahrhundert
) erarbeitet. Darin heißt es z. B., daß das Ziel der Edition die „Publikation
der Quelle, nicht gleichzeitig deren Bearbeitung" sein muß. Daß
dieser Grundsatz nicht mißverstanden werden darf, kann leicht an den
Registern gezeigt werden. Die Richtlinien kommen zu der Erkenntnis, daß
dem Bearbeiter doch weitgehend freie Hand gelassen werden muß, weil die
Güterbücher „von einer großen Variationsbreite" sind. Sie haben „weder
überall gleichförmige Inhalte noch ein gleichförmiges Formular entwickelt".
Sie sind „reich an individuellen Besonderheiten". Daß, wie es auch die Richtlinien
vorschlagen, Textanmerkungen einen Buchstabenindex vor und hinter
der betreffenden Stelle haben, Sachanmerkungen aber einen Zahlenindex
hinter dem Wort, dem sie gelten, wird jeder Leser auch ohne besondere Anleitung
feststellen, auch derjenige, der erwartungsvoll zu allererst den ihn
vor allem interessierenden Text aufschlägt, in dem von seiner Stadt oder von
seinem Dorfe die Rede ist.

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Ein gedrucktes Buch ist natürlich nicht mehr die Original-Handschrift.
Aber man versucht doch, dem Original gerecht zu werden. Hier sind einige
Seiten photographisch wiedergegeben, eine, die feierliche EingangsseHe des
Tennenbacher Güterbuches — sogar in Farben. Ein Photo zeigt das Kloster
Tennenbach nach einer Handzeichnung aus der Mitte des 18. Jahrhunderts, die
nächsten drei einige Handschriftenproben: die Textspalten 1111 f. mit den Titel
Tennenbach: die Hand des Abtes Johann Zenlin; den Anfang des Freiburger
Stadtrechts (die Textspalten 305 f.) und die Spalten 287 f. aus dem Titel Endingen
mit der „Hand A (Johannes Zenlin)" und der „Nachtragshand C aus der
Zeit um 1400"; aber hier ist wohl ein Irrtum unterlaufen: diese Hand C ist im
Text (S. 157, Anm. m) als „Hand D" bezeichnet.

Die Kunst des Herausgebers mittelalterlicher Handschriften ist es, den ihm
vorliegenden Text — soweit es geht — wortgetreu wiederzugeben, aber auch
darauf aufmerksam zu machen, daß der Text möglicherweise von verschiedenen
Händen stammt, wie wir es soeben bei Endingen gesehen haben. In unserer
Edition sind die verschiedenen Hände sehr geschickt einfach dadurch unterschieden
, daß man sie in voneinander abweichenden Typen druckte. So springt
die Hand B, die des Frater Johannes Meiger, schon durch den Kursivdruck in
die Augen, während die Hand des Abtes Zenlin in Garamond gesetzt ist. Geradezu
genial mutet die Lösung des Problems an, wie man alle übrigen am Codex
beteiligten Hände nicht nur auseinanderhalten, sondern auch bezeichnen könne:
sie sind alle in Grotesk gesetzt, und wo sich die von allen anderen gut zu unter-

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